Thomas J.S.: Seiten Verbot

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Hallo,

Er hat aber dazugeschrieben:
Wenn Sie noch einmal meine Seite ohne ausdrückliche Erlaubnis (die Ihnen hiermit entzogen wird) betreten, sehe ich mich ebenfalls gezwungen rechtlich gegen Sie vorzugehen.

*lol*
Das ist die typische Trotzreaktion eines Kindes.
Soll er das doch machen. Meine ich ernst.

  1. wie will er das überprüfen?
  2. wenn du nicht möchtest, muss du seine Seite nicht "betreten", du kannst jemanden bitten, dies für dich zu tun um zu überprüfen ob er wieder versucht deine Software zu stehlen.
    (übrigens wie hast du ihn "Abgemahnt"?, wäre natürlich auch nicht uninteressant zu wissen)

Ich weiß das man sowas nicht wirklich Nachweisen könnte, aber ich möchte wissen ob man sowas überhaupt kann (Seitenverbot :D )

Nein.
Das WWW ist ein offenes Medium. Wenn er nicht möchte, dass seine Seiten besucht werden, von wem auch immer, hat er selbst dafür zu sorgen, dass nur dazu berechtigte Personen Zugang haben.

Grüße
Thomas