wahsaga: Seiten Verbot

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hi,

Der Typ hat ja erstmal das Urheberrecht an der Seite. Welche Verbietungsrechte entstehen ihm denn daraus?

keine.

Die Verbreitung nimmt er ja nach wohl einhelliger Rechtsauffassung selber vor.

eben. und durch diese generelle, nicht technisch eingeschränkte veröffentlichung seiner seite im www hat er m.e. jegliches recht auf "nichtbetrachten" durch gewisse personen/-gruppen aufgegeben.

gruss,
wahsaga