Christoph Schnauß: Seiten Verbot

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hallo Tom,

Da gibts doch bestimmt noch nen Trick in einem Gesetz von 1730, das immer noch gilt ;-)

1730 galt der "malleus maleficarum" (Hexenhammer, erlassen 1486) noch. Er ist als (kirchliche) Rechtsvorschrift niemals außer Kraft gesetzt worden (weltlich allerdings). Danach ist derjenige, der geistigen Diebstahl begeht, eine Hexe oder ein Hexer und kann sogar in Selbstjustiz öffentlich verbrannt werden.

;-)

Grüße aus Berlin

Christoph S.