Hallo.
Es gibt aber haftungstechnisch gesehen kein Unterschied zu einer Einzelfirma.
Vorsicht mit solchen Aussagen. Die gesamtschuldnerische Haftung, welche bei Einzelunternehmen aus nachvollziehbaren Gründen nicht greifen kann, ist eine komplexe Angelegenheit. So haftet man gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen für Dinge, die man selbst nicht veranlasst hat, wenn die GbR nicht als Innengesellschaft gegründet worden ist.
Eine Option waere auch die Uebernahme eines bereits bestehenden GmbH-Mantels (alte Firma loest sich auf).
Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer GmbH-ähnlichen Kapitalgesellschaft im Ausland, etwa eine "Limited", die dann bei der Eintragung ins deutsche Handelsregister ebenfalls kein Stammkapital vorweisen muss, was bei Matelgesellschaften übrigens doch gelegentlich verlangt wird.
Dies alles ist natuerlich mit Kosten verbunden, aber wie bereits gesagt, bei 190er-Geschichten wuerde ich das vorab investieren.
Dies ist vor allem mit dem Risiko verbunden, vollkaufmännisch tätig zu sein, also den kaufmännischen "Welpenschutz" verloren zu haben.
MfG, at