GbR gründen
Siggi
- recht
Hi,
Ich und meine Kollegen wollen/müssen eine GbR (glaube ich) gründen, damit wir keine rechtlichen Probleme bekommen.
Allerdings weiss keiner von uns so recht darüber bescheid, was man alles dazu brauch um eine GbR zu gründen.
Ein Kumpel von mir meinte man brauch auch ein offizielles Büro, falls da so ein Mensch kommt und unser vorhaben kontrollieren will, weil wir eine Seite betreiben wollen mit einer 0190-nummer.
SiGgI
Ich und meine Kollegen wollen/müssen eine GbR (glaube ich) gründen, damit wir keine rechtlichen Probleme bekommen.
Wenn das schon so anfängt (Zitat: "glaube ich"), dann laßt es lieber :-(
Wenn das schon so anfängt (Zitat: "glaube ich"), dann laßt es lieber :-(
Unwissenheitz sollte nicht davoin abhalten gute Ideen zu verfolgen.
Allerdings sind Sie dann hier falsch.
Ein Kumpel von mir meinte man brauch auch ein offizielles Büro, falls da so ein Mensch kommt und unser vorhaben kontrollieren will, weil wir eine Seite betreiben wollen mit einer 0190-nummer.
Zuallerserst:
Eine GBR entsteht durch schlüssiges Verhalten nicht durch einen Vertrag.
Du mußt also keine Gbr gründen, sondern sie ist einfach da.
Ich denke Ihr seid aber bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt wirklich besser aufgehoben.
Weil Ihr meiner Ansicht nach Euch über die tatsächlichen Konsequenzen nicht im klaren seid, Dies kann aber das Forum nicht leisten.
Da gehts um Haftungsfragen bei Personengesellschaften. Steuerrechtliche Aspekte etc.
Eure zuständige IHK hilft Euch bei der preiswerten vermittlung von Spzialisten aus dem Teilgebiet.
Obendrein bieten viele IHK kostenlose Existensgründerberatung, wo solche Fragen am konkreten Beispiel diskutiert werden.
Ihr solltet in jedem Fall mal 10 Seiten aufschreiben was Ihre, wie machen wollt.
TomIRL
Hallo SiGgI
Ich empfehle Dir mal http://www.steuerschroeder.de
und da unter Tipps auf Existenzgründungslexikon.
Gruss
Klaus
habe d'ehre
Hi,
Ich und meine Kollegen wollen/müssen eine GbR (glaube ich) gründen, damit wir keine rechtlichen Probleme bekommen.
Von "muessen" kann keine Rede sein. Als "Gesellschaftervertrag" reicht eigentlich eine muendliche Absprache. Sicherer ist allerdings eine schriftliche Vereinbarung.
Es gibt aber haftungstechnisch gesehen kein Unterschied zu einer Einzelfirma. Du und Deine Kollegen haften mit ihrem gesamten Privatvermoegen. Einen Steuerberater hinzuzuziehen ist auf alle Faelle der richtige Weg.
Subjektive Anmerkung:
Fuer den Betrieb von 0190er wuerde ich die Finger von der GbR lassen. Im worst case kann das teuer werden.
Eine Option waere auch die Uebernahme eines bereits bestehenden GmbH-Mantels (alte Firma loest sich auf). Hier muss natuerlich 100%ig gewaehrleistet sein, dass keine Altverpflichtungen an Glaeubiger oder Finanzamt vorliegen. Bei dieser Loesung wird keine Einlage faellig. Aber wie gesagt: Der Mantel sollte absolut sauber sein. Wir mit Pictum sind diesen Weg gegangen. Ein Termin bei einem Notar ist allerdings unabdingbar, da die neuen Gefue und der Erwerbszweck im Handelsregister eingetragen werden mussen.
Dies alles ist natuerlich mit Kosten verbunden, aber wie bereits gesagt, bei 190er-Geschichten wuerde ich das vorab investieren.
carpe diem
Wilhelm
PS: "Kollege" Siechfred moege mich korrigieren. :-)
Hallo Wilhelm,
faellig. Aber wie gesagt: Der Mantel sollte absolut sauber sein. Wir mit Pictum sind diesen Weg gegangen. Ein Termin bei einem Notar ist allerdings unabdingbar, da die neuen Gefue und der Erwerbszweck im Handelsregister eingetragen werden mussen.
Kleine Korrektur:
Eine Änderung beim Amtsgericht muß nicht durch eien RA oder Notar geschehen.
Bei solch komplizierten Geschichten (GmbH Mantel Neugründung GmbH etc.)ist die Hinzuziehung von erfahrenen Fachleuten eh zum empfehlen.
Sonst greift letztlich der Haftungsausschluss nicht und Du hängst trotzdem mit deinem ganzen Geld drin.
TomIRL
Hallo Wilhelm,
PS: "Kollege" Siechfred moege mich korrigieren. :-)
Wozu, war doch korrekt, und zum Thema Mantelkauf (_nicht_ der bei C&A) sollte man sowieso fachkundigen Rat einholen ;-)
Grüße
Torsten AKA Siechfred
Hallo.
Es gibt aber haftungstechnisch gesehen kein Unterschied zu einer Einzelfirma.
Vorsicht mit solchen Aussagen. Die gesamtschuldnerische Haftung, welche bei Einzelunternehmen aus nachvollziehbaren Gründen nicht greifen kann, ist eine komplexe Angelegenheit. So haftet man gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen für Dinge, die man selbst nicht veranlasst hat, wenn die GbR nicht als Innengesellschaft gegründet worden ist.
Eine Option waere auch die Uebernahme eines bereits bestehenden GmbH-Mantels (alte Firma loest sich auf).
Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer GmbH-ähnlichen Kapitalgesellschaft im Ausland, etwa eine "Limited", die dann bei der Eintragung ins deutsche Handelsregister ebenfalls kein Stammkapital vorweisen muss, was bei Matelgesellschaften übrigens doch gelegentlich verlangt wird.
Dies alles ist natuerlich mit Kosten verbunden, aber wie bereits gesagt, bei 190er-Geschichten wuerde ich das vorab investieren.
Dies ist vor allem mit dem Risiko verbunden, vollkaufmännisch tätig zu sein, also den kaufmännischen "Welpenschutz" verloren zu haben.
MfG, at
habe d'ehre
Dies ist vor allem mit dem Risiko verbunden, vollkaufmännisch tätig zu sein, also den kaufmännischen "Welpenschutz" verloren zu haben.
Wer fuer Leistungen Rechnungen schreibt (und sich diese auch bezahlen laesst) ist fuer mich vollkaufmaennisch taetig. Den "Welpenschutz" gestehe ich bei Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht mehr zu.
carpe diem
Wilhelm
Hallo.
Wer fuer Leistungen Rechnungen schreibt (und sich diese auch bezahlen laesst) ist fuer mich vollkaufmaennisch taetig. Den "Welpenschutz" gestehe ich bei Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht mehr zu.
Deine persönliche Einstellung zu diesen Dingen in Ehren, aber natürlich meinte ich die Stellung eines Vollkaufmanns in juristische Angelgenheiten (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerdelikte, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Konkursverschleppung etc.).
Im übrigen akzeptieren ich deine Ansicht zwar, finde sie aber überzogen, wenn ich bedenke, dass etwa kaum eine Untervermietung ohne zumindest nach Meinung der Beteiligten halbwegs ordentlichen Vertrag zustande kommt, was natürlich eine Rechnungstellung einschließt.
MfG, at
Moin!
Finger weg von der GbR, wenn man sich nicht ganz sicher ist, das dies die richtige
Gesellschaftsform für einen ist und man den/die Mitgesellschafter nicht _sehr_ gut
und persönlich kennt!
Da hat sich viel geändert in den letzten Monaten und da wird sich wahrscheinlich noch
mehr ändern. Eine GbR ist eine hochgradig "heiße Kiste" geworden und (aus meiner Sicht)
eher nichts für ein "Schnapsidee 0190-Nummer".
(Eine solche Schnapsidee unterstelle ich euch gar nicht zwingend, aber etwas unausgegoren
scheint mir euer Geschäftskonzept durchaus noch!?)
GbR nur, wenn der Anwalt _nach persönlicher Beratung_ noch dazu rät!
Gruß
Der Hans