Hallo.
Wer fuer Leistungen Rechnungen schreibt (und sich diese auch bezahlen laesst) ist fuer mich vollkaufmaennisch taetig. Den "Welpenschutz" gestehe ich bei Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht mehr zu.
Deine persönliche Einstellung zu diesen Dingen in Ehren, aber natürlich meinte ich die Stellung eines Vollkaufmanns in juristische Angelgenheiten (Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerdelikte, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Konkursverschleppung etc.).
Im übrigen akzeptieren ich deine Ansicht zwar, finde sie aber überzogen, wenn ich bedenke, dass etwa kaum eine Untervermietung ohne zumindest nach Meinung der Beteiligten halbwegs ordentlichen Vertrag zustande kommt, was natürlich eine Rechnungstellung einschließt.
MfG, at