Hallo,
Dies soll vor allen Dingen meiner rechtlichen Absicherung im Streitfall dienen.
verständlich, machen viele so. Die Probleme im Streitfall mit IPs sind Dir sicherlich bekannt.
Ja die sind bekannt, die Frage des tatsächlichen Nachweises welcher Kunde die Bestellung getätigt hat, ist mir in dem Fall aber wichtiger.
Und die meisten meiner Kunden benutzen kein Webwasher etc..
Dafür sind sie mitunter dreist, was die Erfindung von Ausreden angeht, wenn Sie die Leistung nicht bezahlen wollen.
erschwerend kommt hinzu, dass für meine Produkte kein Rücktrittsrecht nach BGB (Früher Fernabsatzgesetz) gilt.
(Leider nicht! Mir persönlich wäre ein Rücktrittsrecht lieber, aber wenn ich diese gewähre, dann bleib ich auf Kosten sitzen, die unter Umständen meine Existens gefährden können.)
Mir gehts es nicht darum ob ich dies darf (ich darf),
Da wäre ich nicht so sicher, es gibt Juristen, die selbst das Speichern im Logbuch eines Webservers als unzulässig erachten.sondern ob ich den Kunden darüber informieren muß.
Du musst. Die IP _kann_ unter Zuhilfenahme anderer Parameter einer Person zugeordnet werden und damit wird eine IP als personenbezogenes Datum gesehen. Du speicherst sie, um im Streitfall einen Personenbezug herstellen zu können. Insofern mußt Du nicht nur den Kunden informieren, sondern ihn eigentlich sogar einwilligen lassen.
Dann stellt sich mir die Frage ob der Hinweis in den AGB ausreichend ist?
bei zusätzlicher Information ich das Risiko sehe, dass ich Kunden verlieren könnte.
Ja, und wenn Du dadurch Kunden verlierst, dann gehen die, weil sie es nicht besser wissen (was im Netz alles gespeichert wird und wieviel diese Informationen wirklich wert sind) oder bewußt nicht wollen. Und vor beiden Fällen sollen die deutschen Datenschutzvorschriften gerade schützen.
Aber in dem Fall geht es nicht anders.
Das widerspricht Deinem Eröffnungssatz.
»»
Nicht zwingend, wenn ich durch das nichtspeichern ein imenses Kostenrisiko habe, dann hab ich leider keine andere Wahl
Ich persönlich bin der Ansicht, wer ins Netz geht, muss wissen, dass seine IP überall zu statistischen und auch zu administrativen Zwecken benutzt wird. Das Bild vom mündigen Verbraucher ist in Deutschland aber lang noch nicht so weit gediehen wie beim EuGH und das sieht man leider immer wieder bei deutschen Gerichten UND den von deutschen Firmen und personenen beantragten Entscheidungen.
Ich habe auf meinen Seiten aus zwei Gründen den Hinweis auch auf das Server-Log des Indianers. Zum einen unter Berücksichtigung der obigen Gedanken und zum zweiten zur Aufklärung. Erstens dürfen meine Besucher ruhig wissen, dass ich ihre IP kenne und speichere und zweitens hoffe ich, je mehr Seiten offen zeigen, dass die IP nichts gefährliches ist, umso besser für das Klima im Netz. Sonst haben wir zumindest in Deutschland bzgl. IPs die gleichen Ängste wie bei Cookies.
Eben drum, es wird eben so viel Mist erzält was man alles mit den Daten machen kann, und Manche Leute glauben den Quatsch auch noch.
Außerdem kommt naoch ein ganz anderes Risiko hinzu; bei zu vielen Daten fällt die Auswertung extrem schwer.
Es ist dann einfach zu viel, und damit geht auch Effizenz verloren.
Vielen Dank für die Anregungen
TomIRl