Christian Seiler: Informationspflicht bei Speicherung der IP

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Hallo Tom,

Dann stellt sich mir die Frage ob der Hinweis in den AGB ausreichend ist?

Nachdem ein Kunde normalerweise vorher sowieso immer bestätigen muss "Ja, ich habe die AGB gelesen" sollte dieser genügen. (wenn so eine Bestätigung fehlt, sind die AGB AFAIK sowieso komplett ungültig, da der Kunde potentiell nicht Kenntnis davon haben konnte und Du somit in einer Beweispflicht wärst, die Du nicht erfüllen könntest)

Anders gesagt: Wohin würdest Du den Hinweis sonst tun? In Schriftgröße 72 auf die Startseite? ;-)

Viele Grüße,
Christian