N'Abend,
genau dieses Problem meine ich aber! Den einzigen Nachweis, den Du führen kannst, ist, von welcher IP der entsprechende Bestellvorgang ausgelöst wurde.
Das reicht mir fürs erste mal!
http://www.dclp-faq.de/q/q-scripte-abstimmung.html
"Auf der Basis der IP-Nummern kann man nicht arbeiten, da viele Benutzer dieselbe IP-Nummer zu haben scheinen, wenn sie über Proxy-Server hereinkommen oder Benutzer auf einem Mehrbenutzer-Rechner sind (unfairer Ausschluss). Andererseits ist es für einen geübten Hacker oder einen Provider sehr leicht, von einer ganzen Reihe unterschiedlicher IP-Nummern mehrfach abzustimmen."
Die Argumente kenne ich auch!
(Kundennummer?) hängen. Zum einen kannst Du die deutlich besser sichern: Kontrolle bei der Anmeldung, höherer Aufwand für Spassbesteller, Verwendung von SSL etc. Zum anderen bist Du damit rechtlich etwas besser gestellt, da Du die Verantwortung für die Benutzerdaten dem Nutzer aufbürden kannst und er im Zweifel dann beweisen muss, dass Du einen Fehler gemacht hast. Die IP ist dafür _maximal_ als Anscheinsbeweis tauglich.
Ja, die Bestellung wird an eine Kundennummer gehängt.
Für eine vernünftige Userverwaltung brauchts aber noch 3- 5 Monate.
SSL Wird bereits jetzt verwendet!
erschwerend kommt hinzu, dass für meine Produkte kein Rücktrittsrecht nach BGB (Früher Fernabsatzgesetz) gilt.
Wie hast Du denn das organisiert?
Ausschluß nach §312b!
Ich denke ich werde jetzt einfach mal den Hinweis draufsetzen, und dann an einer Nutzerverwaltung stricken.
TomIRL