Hallo,
Soweit ich weiß ist es zumindest hier in Deutschland so, daß sobald ich ein Produkt legal erworben habe
er hat den opera aber (noch) nicht legal erworben - betonung liegt hierbei auf "erworben".
er nutzt derzeit nur die werbefinanzierte version, die ihm unter genau den bereits (auszugsweise) genannten bedingungen zur nutzung bereitgestellt wurde - und unter _keinen anderen_.
Erworben muss nicht unbedingt micht bezahlen einhergehen. Ein kostenloser Download kann auch als "erworben" interpretiert werden. Hier hofft Opera bzw. der Werbetreibende darauf, dass ich mich von der Werbung beeinflussen lasse. Wenn aber ein anderes Fenster drüberliegt oder auch eine geschickt konfigurierte Firewall das nachladen von Werbung verhindert, dann haben sie Pech gehabt.
Aber alles was im privaten Rahmen geschieht ist da können die mir nix.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, dann kann mir der Hersteller auch nicht verbieten damit mit dem Hammer draufzuklopfen (das dabei die Garantie erlöschen kann ist eine andere Frage) oder ein Autoradio meiner Wahl einzubauen usw.dieses auto wurde aber nicht gekauft, sondern nur unter der vorraussetzung zur verfügung gestellt, dass du auf dem auto angebrachte werbung spazieren fährst - und deshalb darfst du die nicht einfach abreissen oder durch was anderes überdecken ...
Ver Vergleich hinkt. Bei Werbung die am Auto klebt hat das nichts mehr mit privaten Bereich zu tun. Der Werbetreibende zielt ja nicht darauf ab, dass ICH die Werbung sehe sondern andere wenn ich mit meinem Auto durch die Gegend fahre.
Wobei der Werbetreibende darauf hofft, daß ich möglichst viel fahre.
Gruß
MichaelB