Hallo,
Ich sage Dir es nochmals sehr unhöfflich:
wie nett :)
Um Dich auf bestehnde gesetzlich lage hinzuweisen:
§9 Markengestz regelt dies.
Dort heißt es in Absatz 1 Satz 2 und 3:wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang und der Identität oder der Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, oder
wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden ist, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist, falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.
so,Du hast mir die arbeit nun erleichtert.Dann frag ich Dich:
Stellt Mark software her,die windows ähnlich oder gar identisch sind?
Es besteht von daher keine verwechslungs gefahr,da er vermutlich wie es der name ahnen lässt *uupsVerplabbert* ja eh
software von microsoft verkauft.Jedenfalls trifft das gesetz wie von Dir oben erwähnt nicht auf dieses beispiel zu und ausserdem,
wenns denn so wäre,hätte er auch keine Gmbh anmelden können.Es wurde sozusagen vom gesetz selbst abgesegnet.Und keiner hat sich bisher daran aufgeregt (ausser ihr).
» Lesen bildet...
Du sagst es,vor allem richtig lesen.
Gruss
Alain