Hallo Alain,
du machst dich lächerlich. Wenn es mit dem Markenrecht so einfach wäre, wie du es machst,
gäbe es keine Abmahnungswellen.
Um Dich auf bestehnde gesetzlich lage hinzuweisen:
§9 Markengestz regelt dies.
Dort heißt es in Absatz 1 Satz 2 und 3:wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit einer angemeldeten oder eingetragenen
Marke mit älterem Zeitrang und der Identität oder der Ähnlichkeit der durch die beiden
Marken erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von
Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß die Marken gedanklich miteinander
in Verbindung gebracht werden, oderwenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch
oder dieser ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden ist, die
nicht denen ähnlich sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder
eingetragen worden ist, falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im
Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die
Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden
Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.so,Du hast mir die arbeit nun erleichtert.Dann frag ich Dich:
Stellt Mark software her,die windows ähnlich oder gar identisch sind?
Er arbeitet auf dem gleichen Markt. Das reicht.
Grüße,
CK
Ganz gleich, welchen Weg ich wähle, ich kehre heim.