hi,
Beweis durch Zeugnis beigeladener Beamter des PolVollZDienstes. Nach stetiger Rechtsprechung ist nicht ersichtlich, warum diese eine Falschaussage zu Lasten eines ihnen völlig fremden tätigen sollten.
sie können keine eindeutige aussage treffen, weil sie mich dabei nicht _gesehen_ haben.
das dürfte denen kein richter abnehmen.
ausserdem wäre ich in dem fall der beklagte, und klagende wären die beamten bzw. evtl. stellvertretend deren diensther.
ein "völlig fremder" bin ich damit nicht mehr.
es machen _die_ beamten eine aussage gegen mich, die ich beleidigt haben soll.
Auch kann hier davon ausgegangen werden, dass die Beamten in der konkreten Situation sowieso schon erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt haben und daher "Verhören" ausgeschlossen werden kann.
dürfte vor gericht bei der sachlage m.E. kaum ausreichend sein.
gruß,
wahsaga
"Look, that's why there's rules, understand? So that you can _think_ about them, before you break 'em."