Hi Lude,
_DAS_BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_ hat jahrelang gueltige Handhabung des Rechts nun endlich als verfassungswidrig erkannt:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2928628_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1_BAB,00.html
nunja, ok. Aber dieses Urteil macht noch lange keinen Weg frei für die Regelung der Namensgebung im Falle von Scheidungen und anschließender Wiederverehelichungen speziell was die Familiennamen der Kinder betrifft.
Gruss, Erwin
... auf dem Weg zur B500 ...
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