Hi,
Meinetwegen auch Dreifachnamen. Wird sich aber aufgrund der unpraktischen Handhabbarkeit des Namens nicht wirklich durchsetzen, denke ich.
n-fach Nachnamen sind fuer mich aber schon ein Systemfehler. ;-)
Im Kontext ebenfalls von Interesse:
[lik:http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2929130_TYP6_THE_NAV_REF_BAB,00.html]
Sollte so eine weitreichende Entscheidung ueberhaupt von einem Gericht getroffen werden duerfen? (BTW - auch der "Esser-Prozess" bearbeitet ein Thema das eigentlich etwas fuer den Gesetzgeber waere, naemlich die zulaessige Hoehe von Abfindungen.)
Gruss,
Lude