Moin!
Falsch. *Jedes andere Verhalten* der Telekom wäre kriminell.
aber nicht bei fahrlässigen verhalten oder wenn sich hinter dem absender
eine krimminelle absicht handelt,da macht sich Telekom sehr wohl verantwortlich,dadurch,dass sie
diese art von Abzocke unterstützt.tut sie ja nicht, sie nimmt lediglich ihre Verpflichtung zum Datenschutz wahr. Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz irgendwas behaupten und so an initime Daten kommen. Einem Staatsanwalt wird die Telekom die Daten herausgeben, wenn dieser eine entsprechende Grundlage (Klage) vorweisen kann.
Bitte nichts durcheinanderbringen!
Wenn die Telekom geheimhält, in wessen Namen sie die Gebühren für 0190-Nummern eintreibt, dann kann sie das gerne tun. Steht dann aber natürlich an Stelle des tatsächlichen Betreibers in der Schußlinie und vor Gericht.
Außerdem hat die Regulierungsbehörde meines Wissens nach eindeutig geregelt, dass Telefonnetzbetreiber die Adressen ihrer 0190-Anbieter rausgeben müssen.
Also nichts mit Datenschutz! Wäre ja auch noch schöner. Wer mein Geld will, soll sich gefälligst zu erkennen geben.
Was würdest Du tun,wenn Du nichts ahnend plötzlich eine telefon rechnung bekämmst von 100'000 Euro
und dazu betrieben wirst wenn Du die rechnung nicht bezahlst?Einen Anwalt einschalten. Und Du?
Ich würde die Zahlung verweigern und abwarten, wer sich ein zweites Mal meldet. Die Telekom wird das dann jedenfalls nicht sein, weil die ja nur im Auftrag handelt. Der Auftraggeber wird sich aber zu erkennen geben müssen. Es ist in Deutschland zum Glück noch immer so, dass derjenige, der etwas von jemandem will, beweisen muß, dass er einen Anspruch darauf hat.
Ein Anwalt wäre im Zweifel hilfreich, aber eben nur ein besser informiertes Hilfsmittel.
- Sven Rautenberg
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