Hi,
Sonst koennte man jeden Straftaeter nicht nur wegen seiner Straftat belangen, sondern auch wegen des Schadens, den er durch die Verursachung von Ermittlungen, die Personen gebunden haben, verursacht hat.
"Die Kosten des Verfahrens trägt ..."
cu,
Andreas
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MudGuard? Siehe http://www.mud-guard.de/
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