hi,
Muß ich Crosskirk kennen? Ich benutze keinen IE zum Surfen, und ich habe kein Modem oder ISDN an meinen Computern. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich damit in Berührung komme, ist gering.
na wer weiss ,es gibt ja auch intelligente Lan dialer wie z.B. der von Crosskirk (schon wieder-sorry) ;-)
Und wenn der gute Mann im Video nur erzählt, dass er viel Geld macht, weil andere Leute zu doof sind, dann ist das ja noch nicht strafbar.
nö,solange er es versteuert?! ;-)
Es ist allerdings nicht sonderlich hilfreich, wenn wir hier über einen mir und dem Rest des Forums unbekannten TV-Beitrag diskutieren.
Naja,war ja auch nur ein beispiel.Eigentlich hatten mich einfach nur
die naiven emails genervt von jemanden,der meint mich übers ohr hauen zu können.
In wircklichkeit hatte er einfach nur meine wegwerf mail angemailt,anstatt meine richtige.
Für gewisse andere leute dürfte dies "der Reinfall" sein,weil sie noch neu oder zu jung bzw. zu alt sind
um auf solche dummen tricks einzugehen.
Ich habe betreff telekom noch was gefunden,was meine meinung zu dialer bestätigt:
"Muss man Dialer-Rechnungen bezahlen?
Auch wenn 0190-Gebühren dadurch zustande kommen, dass unbemerkt ein Internet-Dialer betätigt wurde, muss der Kunde
die Telefonrechnung in voller Höhe bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Dillenburg entschieden (AG Dillenburg vom 13.09.02,
Az. 5 C 286/ 02).
In dem Prozess vor dem hessischen Amtsgericht ging es um 0190-Gebühren in Höhe von 912,55 Euro, die auf Grund einer
unbemerkten Dialer-Anwahl angefallen waren. Selbst schuld, meinten die Richter. Das Herunterladen von Dialer-Software liege
im "Verantwortungsbereich" des Internetnutzers und sei der Deutschen Telekom als Rechnungssteller nicht "zurechenbar". Der
Kunde müsse die Gebühren an die Telekom überweisen und sich wegen etwaiger Schadensersatzansprüche an den
Dialer-Anbieter halten.
Ersatzansprüche gegen Dialer-Anbieter helfen den geschädigten Telefonkunden wenig: Unseriöse Anbieter sind meist nicht in
Deutschland, sondern auf spanischen Ferieninseln ansässig und für Haftungsklagen schwer erreichbar.
Das Urteil des Amtsgerichts Dillenburg liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der Einwendungen
gegen 0190-Gebühren bereits mehrfach für weitgehend ausgeschlossen erklärt hat (BGH vom 22.11.2001, Az. III ZR 5/01;
BGH vom 16.05.2002, Az. III ZR 253/01 BGH vom 13.06.2002, Az. III ZR 156/01). Verbraucherfreundlicher haben
unlängst unter anderem das Berliner Kammergericht und das Landgericht Kiel geurteilt (KG vom 27.01.03, Az. 26 U 205/01;
LG Kiel vom 09.01.2003, Az. 11 O 433/02).
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Bekämpfung des Dialer-Missbrauchs wird an der unübersichtlichen
Rechtslage nichts ändern. Ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Gebühren unseriöser 0190-Anbieter sieht der
Gesetzesentwurf nicht vor.
Rechtsanwalt Niko Härting: "Prozesse um 0190-Gebühren gleichen derzeit einem Roulettespiel. Jedes Gericht entscheidet
anders. Solange der Gesetzgeber kein Widerspruchsrecht des Kunden einführt und die Rechtslage klärt, werden aufwändige
und bürokratische Maßnahmen wie die Einrichtung von Datenbanken und zusätzliche Vorschriften zu Preisangaben nichts
nützen. Der Streit um den Dialer-Missbrauch wird weitergehen." (Quelle: Onlinekosten.de -
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/11903 und Kanzlei Härting, http://www.haerting.de )
Der Artikel wurde dem Stöberbox Newsletter 09 / 2003 entnommen http://www.stoeberbox.de "
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Grüsse
Alain