Hi,
Wo waere denn eigentlich die Handhabe gegen den Sober-Wurm-Schreiber?
Vorspiegelung falscher Tatsachen (=> Betrug), Urkundenfälschung, und ganz sicher finden Juristen auch die eine oder andere Formulierung mit "mutwillig" und "arglistig". In jedem Fall mit "vorsätzlich".
meist entsteht kein grossartiger Schaden.
Auch kleiner Schaden ist Schaden - und _wie_ klein er ist, hängt vom Einzelfall ab. "Im Vergleich zu anderen harmlos" ist aussagefrei.
Cheatah
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