Zeromancer: Da wird man doch verrückt

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Hallo,

statt Laber-Rhabarber hier ein paar Dinge

die du selbst nicht weißt!

Ich weiss nicht 100%ig, ob Du mit 17 schon voll geschäftsfähig bist

Nein! Beschränkt geschäftsfähig.

Daher müsste bei Gewerbeanmelung wahrsch. Einverständniserklärung der Eltern kommen etc.

Oder das Vormundschaftsgericht.

Außerdem könnten Jugendarbeitsschutzbestimmungen aufgrund deiner Nicht-Volljährigkeit greifen, von denen ich keine Ahnung habe.

Also doch: Keine Ahnung. Gott sei Dank kam von mir nur 'Laber-Rhabarber '

Ist doch egal, ob regelmäßig oder nicht, denn ...

Es wird immer besser. Im steuerlichen Sinne reicht der einmalige Verkauf von Luftballons auf der Kirmes.

... wenn Du bei einem Jahresüberschuss (praktisch der Gewinn!) von ca. 5000 Euro rauskommst, zahlst Du eh keine Steuern. (Dies gilt nur, wenn Du sonst keine weiteren Einnahmen aus Nicht-Selbständiger Arbeit hast.)

So viel Dummheit. Ein Freiberufler macht in aller Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG. Bei einem bilanzierungspflichtigen Kaufmann sieht das da schon ganz anders aus. Da gibt es Gewinn-/Verlustvorträge, Entnahmen/Einlage in Rücklagen etc.

Weiterhin ist der handelsrechtliche Überschuss nicht zu vergleichen mit dem steuerlichen Gewinn. Schon mal was von 'nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben' gehört?

Also: Gewerbe anmelden und unter ca 6000 Euro Jahresüberschuss bleiben. (Erreichbar z.B. durch Anschaffung von Arbeitsmitteln...;)

Wenn Du unter 6000 Euro bleibst, dann kriegen Deine Eltern auch noch das komplette Kindergeld. (Die Grenze müsste da in etwa liegen, ist aber sicher bei der Kindergeldkasse zu erfahren.)

2002: 7.235 EUR
2003: 7.235 EUR
2004: 7.664 EUR

aber nur für Einzelveranlagte.

Bitte unterlasse solche wagen und auch gefährlichen Äußerungen. Mit Vermutungen fliegst du, deutlich gesagt, auf die Fresse. Also halte dich bitte zurück!

Mit freundlichen Grüßen

André

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Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
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