Huhu Andre,
rofl, suess wie Du Dich aufregst, hab Dich auch ganz doll lieb....
Nein! Beschränkt geschäftsfähig.
Den Teil ind en Klammern hast Du ja gelöscht...
Ist doch egal, ob regelmäßig oder nicht, denn ...
Es wird immer besser. Im steuerlichen Sinne reicht der einmalige Verkauf von Luftballons auf der Kirmes.
Was spricht gegen diese Aussage, wenn er ein Gewerbe anmeldet?
So viel Dummheit. Ein Freiberufler macht in aller Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG. Bei einem bilanzierungspflichtigen Kaufmann sieht das da schon ganz anders aus. Da gibt es Gewinn-/Verlustvorträge, Entnahmen/Einlage in Rücklagen etc.
Weiterhin ist der handelsrechtliche Überschuss nicht zu vergleichen mit dem steuerlichen Gewinn. Schon mal was von 'nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben' gehört?
Schön, was Du alles weisst, aber um Siechfred zu zitieren:
"Gib die Einnahmen minus Ausgaben einfach in deiner jährlichen Steuererklärung an, dann kann dir nichts passieren. Und bei deiner geplanten Größenordnung musst du neben der Selbständigkeit noch ein paar mehr Euro verdienen, damit du in Regionen gelangst, wo Einkommensteuern fällig sind." (Ein guter Beitrag von ihm.)
Habe ich nicht genau das gesagt? Hier fehlt natürlich noch, dass einige größere Anschaffungen ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen etc.
Bitte unterlasse solche wagen und auch gefährlichen Äußerungen. Mit Vermutungen fliegst du, deutlich gesagt, auf die Fresse. Also halte dich bitte zurück!
Wieder rofl, die Äußerungen von mir waren zwar vage, aber in keiner Weise gefährlich oder gar falsch. Btw, bin damit übrigens nicht auf die Fresse geflogen.
-fotzibaer