Auge: impressum - ein unlink?

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Hallo

'.. ist der Link "Impressum" in diesem Umfeld [...] gemäß § 6 Satz 1 TDG führender Link nicht leicht erkennbar. '

Du darfst den Link zum Impressum nur nicht so umschreiben (irreführend),
daß nicht mehr erkennbar ist, daß es sich um das Impressum handelt.

' .. der Aufwand für den Nutzer, der sich bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024 x 786 Bildpunkten durch vier Bildschirmseiten scrollen muss ... zu groß. '

Ob jetzt die Höhe des Bildschirms als Seitenhöhe eingehalten werden muss, damit nicht nach Scrollen der Link zum Impressum verschwindet?

Das wäre ja Quatsch. Es würde bedeuten, daß der Link zum Impressum immer
im Bild sein muß. Das wiederum bedeutete den Zwang, Frames oder position:fixed;
einzusetzen, wozu dich keiner zwingen kann.

Setze ihn nicht an eine Stelle, die erst nach längerem Suchen auffindbar ist.
Ergo im Umkehrschluß: Der Link muß leicht auffindbar sein, z. B. in der
Hauptnavigation am (vermutlich) oberen Ende (Anfang) der Seite.

Tschö, Auge

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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)