Hallo,
Du darfst den Link zum Impressum nur nicht so umschreiben (irreführend), daß nicht mehr erkennbar ist, daß es sich um das Impressum handelt.
Nee, schoen waers... Im genannten Urteil steht IMHO eher drin, dass der Link zum Impressum, welcher mit "Impressum" bezeichnet war, nicht leicht als solcher (naemlich der Link zum Impressum) erkennbar war, weil eine Zeile darueber ein anderer Link mit der Bezeichnung "Ueber xxx.de" stand. Nach Ansicht des Gerichts aehnelt naemlich der andere Linktext ("Ueber xxx.de") sehr dem Linktext "Wir ueber uns", welcher auf anderen Webseiten als Bezeichnung fuer das Impressum weit verbreitet ist. Deshalb sei der Link "Impressum" nicht mehr leicht erkennbar als Link zum Impressum gewesen.
Mit anderen Worten: Wenn auf einer Seite die folgenden Links untereinander stehen
Ueber xxx.de
Impressum
dann ist es nach Ansicht des Gerichts nicht mehr leicht erkennbar, dass das Impressum unter dem Linktext "Impressum" erreichbar ist.
Ist doch irgendwie absurd. Da benennen die Seitenbetreiber schon das Impressum mit "Impressum" (wie es das Gesetz doch wohl am liebsten saehe), und weil dann ein anderer Text in der Naehe steht, der Aehnlichkeiten mit einer geduldetetn Variante des Linktextes zum Impressum hat, soll auf einmal das Wort "Impressum" keine eindeutige Beschreibung fuer das Impressum mehr sein.
Das soll noch einer begreifen! :-)
Grüße, Alex.
PS: da sieht man wieder, wie das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" zustande kam