Mein lieber Lude,
na ja, die Frage stellt sich schon, ob etwas verboten sein darf, dessen Verbot auf einem Gesetz beruht, das in diesem Fall nicht oder zumindest aeusserst schwierig vollziehbar ist.
selbstverständlich kann und soll sich eine derartige Frage stellen. Und sollte sie damit beantwortet werden, daß das Gesetz nicht in Ordnung ist, so gibt es in unserem System des Zusammenlebens entsprechende Mechanismen, um auf Änderung zu drängen (im Extremfall sogar, indem man den Gesetzgeber ersetzt). Keinesfalls darf der Schluß sein, daß aus Erkenntnis der Unangemessenheit eines Gesetzes dessen Misachtung legitimiert sei. Wenn Du das für zulässig hälst, gibst Du damit die Grundlagen unsere Lebensgemeinschaft auf.
Offensichtlich leidest Du an einer schwersten Sozialstörung und solltest Dich schleunigst in Behandlung begeben.
Wie die meisten von uns hier.
Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit der von Viktor Frankl begründeten Logotherapie (als Einstieg: http://www.viktorfrankl.org/d/logotherapie.html). Er sieht als eine grundlegende, den Menschen so einzigartige machende Kategorie die Fähigkeit zur Selbsttranszendenz an, die sich in sinnbildenden Bereichen Erlebnis, Kreativität und Einstellung manifestiert. Wenn die Sinnfindung beim Erzeuger dieses Threads in diesen Bereichen äußerst asymetrisch ausgeprägt ist (Lebenssinn hauptsächlich durch Erlebnis, Rezeption -> Eventgesellschaft bei gleichzeitig stark reduzierten Einstellungswerten), so liegt ein psychische Störung vor - bei der dargelegten Schwere sicherlich behandlungsbedürftig. Daher meine Empfehlung...
Jetzt laß mich bloß arbeiten!
hth Robert