Hallo,
Kollegen: bitte Ruhe bewahren! So wie der Schmödi das da hinknallt kann man das zwar nicht stehen lassen, aber er hat eigentlich Recht. Dient ein Werk als Ausgangsmaterial für ein neues Werk (Collage, Verfremdung à la Warhol o.ä.), so ist da urheberrechtlich nix gegen einzuwenden. Wir haben es quasi mit einen Kontinuumm zwischen "Bild geklaut" über "Durch Bearbeitung Neues geschaffen" hin zu "Durch Bearbeitung Neues geschaffen, das selbst wieder Urheberschutz genießt" zu tun. Kriterium ist da die "schöpferische Höhe". Ich schätze, ein kleines Heer Kunstwissenschaftler lebt vorwiegend von Expertisen dazu.
Grüße,
Utz
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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler
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