hier fehlt noch eine grundsätzliche höchstrichterliche entscheidung, welche aber nur national gelten kann.
das internet ist aber ein internationales instrument.
die konzeption des www oder http ist es ja gerade, informationen aus verschiedenen quellen zu einer übersicht zusammen zu fügen, egal woher sie kommen. (content-klau?)
dies haben die gerichte ja schon (teil)weise erkannt.
wären deeplinks unerwünscht, wären sie ja nicht in der spezifikation vorgesehen, oder anders implementiert.
wer sich eines mediums bedient, welches etwas ausdrücklich unterstützt, was man nicht haben möchte, sollte dieses medium meiden, und keine gerichte beschäftigen. es bleibt jedem freigestellt, seine bilder öffentlich zu machen, oder in anderen kanälen zu verbreiten.
das internet ist ja keine privatgalerie.
zu dem gibts ja möglichkeiten, seine bilder zu schützen oder in geschützten bereichen zu präsentieren.
ergo: wer keine deeplinks mag, soll seine bilder schützen.