m.tietz: Domaingrabbing ??!

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Morgähn,

mal wieder eine Frage:

Ein Kunde von mir möchte eine bestimmte Domain haben (und die ist natürlich schon vergeben!!) sagen wir mal www.mayer.de.

Auf diese Domain ist eine private Homepage geschaltet, die das letzte mal 2000 aktualisiert wurde. Diese Homepage besteht nur aus drei Seiten, wovon eine nicht mehr kontaktierbar ist (also nur zwei Seiten). Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)

Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern. Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).

Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?

Ich hätte gerne ein paar Infos von Euch und wenn Ihr habt Links auf weiterführende Informationen.

Vielen Dank

M.Tietz

Viele Grüße
M.Tietz

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Zitat:
Wenn der Computer wirklich alles kann, dann kann er mich mal kreuzweise.
Manfred Schmidt (1913-99), dt. Journalist