Hallo,
es mag unverschämt von mir sein und vielleicht einigen Regs hier aufstoßen, aber ich finde solche Ansinnen jedesmal wieder unverschämt, rücksichtslos und zutiefst netzfeindlich.
Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)
Das ist sein gutes Recht, was bringt Euch auf die Idee, Euch stünde die Adresse zu?
Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern.
Kann er nicht. Er kann maximal die Freigabe erwirken.
Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).
Tja. Da kommt er dann zu spät. Wenn der Inhaber eigene Rechte an der Adresse hat, dürftet Ihr bereits zu spät kommen.
Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?
Gibt es, aber das sogenannte Reverse Hijacking ist erstens verpönt und zweitens nicht kostenlos. Ihr wollt ja nichts ausgeben, sonst wäre Ansprechpartner natürlich ein Rechtsbeistand des Vertrauens.
Übrigens solltet Ihr Euch klar über etwas sein, bzw. Du musst Dir klar sein, wenn Du Deinen Kd. falsch berätst. Eine Schutzrechtsbehauptung ist selbst eine unterlassungsfähige Handlung und so ein Schuss kann (und geht in letzter Zeit dankenswerter Weise immer öfter) nach hinten losgehen.
Es gibt Leute, die behaupten, so würde der Markt funktionieren, Angebot und Nachfrage.
Ich habe übrigens auch privat schon länger eine Domain, auf der auf dem WWW-Zweig nahezu null Inhalt zu finden ist. Dennoch ist die Domain regelmäßig in Benutzung.
Gruß, Thoralf
Sic Luceat Lux!