Stefan Ernst: Domaingrabbing ??!

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Hallo,

es gibt nach meiner Kenntnis bisheriger Urteile nicht die geringste Möglichkeit, es sei denn der Name ist eine Marke oder das betreffende Unternehmen war bereits vor der Eintragung mit dem Namen am Markt und kann glaubhaft machen, dass es die Domain auf Leben und Tod braucht weil sonst unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen entstehen. Bei kleineren Unternehmen kann man letzteres vollends vergessen.

Ergo zahlt er entweder den Preis den der Domaininhaber haben will oder sucht sich eine andere Domain.

bye