Hallo Paul Styrnol,
Hallo,
das Problem, dass Laien keine Auskunft geben können und Juristen
es nicht dürfen wird weiterhin bestehen. Die einzig richtige
Antwort wird immer sein, dich zu einem Anwalt zu schicken.
Es ist, wenn ich es richtig verstanden habe, schlimmer. Laien
dürfen gar keine Rechtsberatung geben, während Juristen es nur
gegen Bezahlung dürfen.
Warum ist das mit den Juristen eigentlich so?
Das legt das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) fest:
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/RBerG.html
Interessant dazu ist folgender Artikel:
Grüße,
CK
--
Sich erinnern bedeutet, aus einer Erfahrung nicht ausreichend gelernt zu haben.
http://wwwtech.de/
Sich erinnern bedeutet, aus einer Erfahrung nicht ausreichend gelernt zu haben.
http://wwwtech.de/