m.tietz: Domaingrabbing ??!

Morgähn,

mal wieder eine Frage:

Ein Kunde von mir möchte eine bestimmte Domain haben (und die ist natürlich schon vergeben!!) sagen wir mal www.mayer.de.

Auf diese Domain ist eine private Homepage geschaltet, die das letzte mal 2000 aktualisiert wurde. Diese Homepage besteht nur aus drei Seiten, wovon eine nicht mehr kontaktierbar ist (also nur zwei Seiten). Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)

Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern. Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).

Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?

Ich hätte gerne ein paar Infos von Euch und wenn Ihr habt Links auf weiterführende Informationen.

Vielen Dank

M.Tietz

Viele Grüße
M.Tietz

--
Zitat:
Wenn der Computer wirklich alles kann, dann kann er mich mal kreuzweise.
Manfred Schmidt (1913-99), dt. Journalist
  1. Hallo,

    ich kenne zwar die Gesetzeslage nicht genau, aber ich glaube da gibt es keinen Weg, und das ist auch gut so, denn egal was der Besitzer der URL auf seiner Seite hat es kann ihm viel bedeuten, ok er will sie verkaufen aber das gibt einem anderen noch lange nicht das Recht diese Domain einfach so zu nehmen. Hat zwar jetzt nichts mit einer URL zu tun aber da war doch mal was wo sich einer den Namen einer Mercedes Klasse hat rechtlich sicher lassen, Mercedes hat dafür ordendlich zahlen müssen diese Rechte von ihm wieder zu kaufen. Ich denke bei einer URL ist das Ähnlich solange dein Kunde nicht das Patent oder sowas auf den Namen hat.

    Gruß Lilli

    1. Hallo Lilli,

      Hallo,

      ich kenne zwar die Gesetzeslage nicht genau, aber ich glaube da gibt es keinen Weg, und das ist auch gut so, denn egal was der Besitzer der URL auf seiner Seite hat es kann ihm viel bedeuten, ok er will sie verkaufen aber das gibt einem anderen noch lange nicht das Recht diese Domain einfach so zu nehmen.

      Ich will sie nicht einfach so nehmen. Mir ist klar das ich nichts Geschenkt bekomme.

      Mir gehts darum: Die Domain steht zum Verkauf und ich will Sie kaufen. Nur möchte ich nicht einen utopischen Preis bezahlen müssen, für eine Seite (die ja wiegesagt zum Verkauf steht) die bis dato also  keinen "Marktwert" hat. Auf alle Fälle nicht für mich.

      Deshalb suche ich Daten zum Thema.

      Hat zwar jetzt nichts mit einer URL zu tun aber da war doch mal was wo sich einer den Namen einer Mercedes Klasse hat rechtlich sicher lassen, Mercedes hat dafür ordendlich zahlen müssen diese Rechte von ihm wieder zu kaufen. Ich denke bei einer URL ist das Ähnlich solange dein Kunde nicht das Patent oder sowas auf den Namen hat.

      Werde mal googlen. Danke

      Gruß Lilli

      Viele Grüße
      M.Tietz

      1. Hallo,

        Nur möchte ich nicht einen utopischen Preis bezahlen müssen, für eine Seite (die ja wiegesagt zum Verkauf steht) die bis dato also  keinen "Marktwert" hat.

        nehmen wir mal an, unter der Domain sex.com wären keine Inhalte er-
        reichbar? Nach Deiner Argumentation hätte sie dann keinen Markt-
        wert, sehr amüsant ;-)

        Auf alle Fälle nicht für mich.

        Wenn die Domain für Dich (bzw. Deinen Kunden) keinen Marktwert
        hat, dann benötigst Du sie auch nicht. Deine vorangegangenen
        Postings lesen sich allerdings so, d.h. die Domain hat für Dich
        ganz sicher einen Marktwert, auch wenn Du dies bestreitest ;-)

        Bedauerlich ist, dass Du das Prinzip "First come, first served"
        nicht akzeptierst. Offenbar gibt es keinen zwingenden rechtlichen
        Anspruch auf die Domain, also akzeptiere bitte, dass Du die Domain
        "nur" kaufen kannst.

        Viele Grüße,
        Stefan

  2. an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)

    Tja..

    Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern. Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).

    Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?

    Ja...

    Ich hätte gerne ein paar Infos von Euch und wenn Ihr habt Links auf weiterführende Informationen.

    Nö das wäre zutiefst unmoralisch..
    Sucht Euch einen Anwalt der die Sache zu Ende bringt, aber Ihr wollt ja nichts ausgeben.
    Ich hoffe das die Leute die wissen wie so was geht hier keine Antworten  geben vielen Dank. :-)

    TomIRL

    1. Morgähn,

      Ich hoffe das die Leute die wissen wie so was geht hier keine Antworten  geben vielen Dank. :-)

      Gehen wir mal davon aus mein Kunde ... waren meine ersten Worte. Gehen wir mal davon aus ich wollte ein Thema ansprechen was mich interessiert und es handelt sich in meinem Beilpiel um fiction die meine Frage nur ein wenig ausschmücken sollte.

      Trotzdem Danke

      TomIRL

      Viele Grüße
      M.Tietz

  3. Hallo,

    es mag unverschämt von mir sein und vielleicht einigen Regs hier aufstoßen, aber ich finde solche Ansinnen jedesmal wieder unverschämt, rücksichtslos und zutiefst netzfeindlich.

    Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)

    Das ist sein gutes Recht, was bringt Euch auf die Idee, Euch stünde die Adresse zu?

    Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern.

    Kann er nicht. Er kann maximal die Freigabe erwirken.

    Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).

    Tja. Da kommt er dann zu spät. Wenn der Inhaber eigene Rechte an der Adresse hat, dürftet Ihr bereits zu spät kommen.

    Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?

    Gibt es, aber das sogenannte Reverse Hijacking ist erstens verpönt und zweitens nicht kostenlos. Ihr wollt ja nichts ausgeben, sonst wäre Ansprechpartner natürlich ein Rechtsbeistand des Vertrauens.

    Übrigens solltet Ihr Euch klar über etwas sein, bzw. Du musst Dir klar sein, wenn Du Deinen Kd. falsch berätst. Eine Schutzrechtsbehauptung ist selbst eine unterlassungsfähige Handlung und so ein Schuss kann (und geht in letzter Zeit dankenswerter Weise immer öfter) nach hinten losgehen.

    Es gibt Leute, die behaupten, so würde der Markt funktionieren, Angebot und Nachfrage.

    Ich habe übrigens auch privat schon länger eine Domain, auf der auf dem WWW-Zweig nahezu null Inhalt zu finden ist. Dennoch ist die Domain regelmäßig in Benutzung.

    Gruß, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Morgähn,

      Hallo,

      es mag unverschämt von mir sein und vielleicht einigen Regs hier aufstoßen, aber ich finde solche Ansinnen jedesmal wieder unverschämt, rücksichtslos und zutiefst netzfeindlich.

      Unverschämt und rücksichtslos? ja!  Netzfeindlich ? ich bitte dich !

      Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)
      Das ist sein gutes Recht, was bringt Euch auf die Idee, Euch stünde die Adresse zu?

      Deswegen meine Frage hier, ich hatte nicht die Idee mir stünde was zu !

      Gehen wir mal davon aus mein Kunde (Herr Mayer!) möchte sich nun diese Domain sichern.
      Kann er nicht. Er kann maximal die Freigabe erwirken.

      Bis jetzt war es informativ, wird´s ab jetzt "besserwisserisch" ?

      Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).
      Tja. Da kommt er dann zu spät. Wenn der Inhaber eigene Rechte an der Adresse hat, dürftet Ihr bereits zu spät kommen.

      Worauf stützt du deine Aussage ?

      Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?
      Gibt es, aber das sogenannte Reverse Hijacking ist erstens verpönt und zweitens nicht kostenlos. Ihr wollt ja nichts ausgeben, sonst wäre Ansprechpartner natürlich ein Rechtsbeistand des Vertrauens.

      Ist nicht IMHO konform mit deiner vorherigen Antwort.

      Übrigens solltet Ihr Euch klar über etwas sein, bzw. Du musst Dir klar sein, wenn Du Deinen Kd. falsch berätst. Eine Schutzrechtsbehauptung ist selbst eine unterlassungsfähige Handlung und so ein Schuss kann (und geht in letzter Zeit dankenswerter Weise immer öfter) nach hinten losgehen.

      War mir so nicht ganz klar. Danke !

      Es gibt Leute, die behaupten, so würde der Markt funktionieren, Angebot und Nachfrage.

      Ich würde mich dazuzählen wollen.

      Ich habe übrigens auch privat schon länger eine Domain, auf der auf dem WWW-Zweig nahezu null Inhalt zu finden ist. Dennoch ist die Domain regelmäßig in Benutzung.

      Gruß, Thoralf

      Danke war hilfreich!

      Viele Grüße
      M.Tietz

      --
      Zitat:
      Wenn der Computer wirklich alles kann, dann kann er mich mal kreuzweise.
      Manfred Schmidt (1913-99), dt. Journalist
      1. Hi.

        Unverschämt und rücksichtslos? ja!  Netzfeindlich ? ich bitte dich !

        Warum wirst du denn direkt so aggresiv?!
        So unfreundlich fande ich dich nun auch wieder nicht, aber ein bisschen netter hätte es auch wieder sein können.

        Deswegen meine Frage hier, ich hatte nicht die Idee mir stünde was zu !

        Da hast du Recht. Man stellt hier ja Fragen, weil man etwas wissen will.

        Bis jetzt war es informativ, wird´s ab jetzt "besserwisserisch" ?

        Jetzt wirst du aber wirklich unverschämt!
        Du machst einen Thread auf und beschwerst dich dann über die Antworten!

        Worauf stützt du deine Aussage ?

        Hör mal zu! Wir sind alle keine Rechtsanwälte und wenn du jedesmal einen genauen Bescheid haben willst, dann geh zu einem Rechtsanwalt.
        Jetzt wirst du wirklich unverschämt!
        Ich vergaß, ihr wollt ja nichts ausgeben. :-)

        Danke war hilfreich!

        Na siehst du.

        H²O

      2. Hallo,

        im Gegensatz zu H²O kann ich mit Deiner Ansicht zwar leben, teile sie aber keinesfalls.

        Unverschämt und rücksichtslos? ja!  Netzfeindlich ? ich bitte dich !

        Ja, denn gerade ein solches Verhalten wird von den Regeln des Netz' (ICANN etc.) nicht vorgesehen. Und zu versuchen, durch Trickserein Gepflogenheiten auszuhebeln, finde ich netzfeindlich. Das ist zwar bewusst pauschalisiert aber keinesfalls polemisiert. Ihr seid weißgott nicht die einzigen, die so heran gehen, aber ich sehe darin eine Ursache dafür, dass das Netz von einem Kommunikationsmittel mehr und mehr zu eine schmuddeligen Ecke in irgendeinem Markt verkommt. ;)

        Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)
        Das ist sein gutes Recht, was bringt Euch auf die Idee, Euch stünde die Adresse zu?
        Deswegen meine Frage hier, ich hatte nicht die Idee mir stünde was zu !

        Wenn man etwas will, muss man es begründen. Typischerweise durch Vorbringen einer Anspruchsgrundlage. ;)

        Bis jetzt war es informativ, wird´s ab jetzt "besserwisserisch" ?

        Mag gut sein, ich maße mir aber berufsbedingt an, mich in dieser Materie ein wenig besser auszukennen als Du. *g*

        Mein Kunde ist Freiberufler und möchte unter der URL www.mayer.de erreichbar sein und sein Portfolio ablegen (Geschäftlich).
        Tja. Da kommt er dann zu spät. Wenn der Inhaber eigene Rechte an der Adresse hat, dürftet Ihr bereits zu spät kommen.
        Worauf stützt du deine Aussage ?

        Aus stetiger Rechtsprechung zu Marken-, Namen- und Wettbewerbsrecht und einer zumindest halbwegs erkennbaren Linie in neuerer Rechtsprechung zu Domainerwerb, -übertragung und -streitigkeiten.

        Gibt es nun eine Möglichkeit an die besagte URL heranzukommen? Wie sieht´s dazu aus im deutschen Recht?
        Gibt es, aber das sogenannte Reverse Hijacking ist erstens verpönt und zweitens nicht kostenlos. Ihr wollt ja nichts ausgeben, sonst wäre Ansprechpartner natürlich ein Rechtsbeistand des Vertrauens.

        Wie überall sind hier aber Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge. Es gibt durchaus Praktiken und Taktiken, einen Domaininhaber in einen Vergleich zu motivieren. Das lässt sich mit etwas Aufwand möglicherweise sogar vor Gericht erreichen. Dennoch ist es noch lange nicht rechtens und erst recht nicht gerecht.

        Ist nicht IMHO konform mit deiner vorherigen Antwort.

        Oh durchaus, die Antwort eines Juristen beginnt typischerweise mit "Kommt drauf an..."

        War mir so nicht ganz klar. Danke !

        Weswegen der Hinweis, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, keine Besserwisserei im negativen Sinne sein sollte. Wie Du merkst, vermeide ich es tunlichst, konkrete Hinweise zu geben. Das werden (abgesehen vom moralischen Standpunkt) alle juristisch auch nur etwas vorgebildete Forumsteilnehmer nicht anders machen. :)

        Es gibt Leute, die behaupten, so würde der Markt funktionieren, Angebot und Nachfrage.
        Ich würde mich dazuzählen wollen.

        Nuja, dass was Ihr da vorhabt, würde ich eher in den Bereich der unzulässigen Marktbeeinflussung schieben.

        Danke war hilfreich!

        Soll es sein. Mit den dazugehörigen persönlichen Kommentaren musst Du hier rechnen und leben, das ist Eigenart (und zumindest für mich auch Reiz) dieses Forums.

        Gruß, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Zwei Worte noch im Nachtrag: Da Du den Kunden wohl in Netzangelegenheiten berätst, solltest Du ihm klar machen, dass ein bestimmter Domainname sehr selten ein Erfolgsrezept ist. Wichtig ist ein griffiger Name, der per Tel. z.B. problemlos durchgegeben werden kann.

          Gruß, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. Zwei Worte noch im Nachtrag: Da Du den Kunden wohl in Netzangelegenheiten berätst, solltest Du ihm klar machen, dass ein bestimmter Domainname sehr selten ein Erfolgsrezept ist. Wichtig ist ein griffiger Name, der per Tel. z.B. problemlos durchgegeben werden kann.

            Ne eigentlich war es "nur" ein Thema was mich "persönlich" interessiert. Die Story herum war fiktiv. Sollte nach der ganzen Reaktion hier meine Fragen "vielleicht" mal anders formulieren ?

            Gruß, Thoralf

            dito
            m.tietz

            1. Hi,

              Sollte nach der ganzen Reaktion hier meine Fragen "vielleicht" mal anders formulieren ?

              das Problem, dass Laien keine Auskunft geben können und Juristen es nicht dürfen wird weiterhin bestehen. Die einzig richtige Antwort wird immer sein, dich zu einem Anwalt zu schicken.

              Grüße,
               Roland

              1. Hallo,

                das Problem, dass Laien keine Auskunft geben können und Juristen es nicht dürfen wird weiterhin bestehen. Die einzig richtige Antwort wird immer sein, dich zu einem Anwalt zu schicken.

                Warum ist das mit den Juristen eigentlich so? Warum dürfen sie nicht außerhalb der Arbeit z.B. in einem Forum wie diesem anderne Leuten weiterhelfen? Ich habe das jetzt schon öfters gelesen, aber es wird mir nicht ganz klar, warum das so ist.

                Viele Grüße
                Paul

                --
                ** http://www.tribal-galerie.de **
                Tribals +++ Galerie ++++ Literatur
                1. Hallo Paul Styrnol,

                  Hallo,

                  das Problem, dass Laien keine Auskunft geben können und Juristen
                  es nicht dürfen wird weiterhin bestehen. Die einzig richtige
                  Antwort wird immer sein, dich zu einem Anwalt zu schicken.

                  Es ist, wenn ich es richtig verstanden habe, schlimmer. Laien
                  dürfen gar keine Rechtsberatung geben, während Juristen es nur
                  gegen Bezahlung dürfen.

                  Warum ist das mit den Juristen eigentlich so?

                  Das legt das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) fest:

                  http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/RBerG.html

                  Interessant dazu ist folgender Artikel:

                  http://www.123recht.net/article.asp?a=8624&f=editorial_kommentiert_rechtsberatungsgesetzkommentar&p=1

                  Grüße,
                   CK

                  --
                  Sich erinnern bedeutet, aus einer Erfahrung nicht ausreichend gelernt zu haben.
                  http://wwwtech.de/
        2. hi,

          Soll es sein. Mit den dazugehörigen persönlichen Kommentaren musst Du hier rechnen und leben, das ist Eigenart (und zumindest für mich auch Reiz) dieses Forums.

          Habe ich keine Probleme mit ;-)

          Gruß, Thoralf

          dito
          m.tietz

  4. hi,

    Ein Kunde von mir möchte eine bestimmte Domain haben (und die ist natürlich schon vergeben!!) sagen wir mal www.mayer.de.

    Auf diese Domain ist eine private Homepage geschaltet, die das letzte mal 2000 aktualisiert wurde. Diese Homepage besteht nur aus drei Seiten, wovon eine nicht mehr kontaktierbar ist (also nur zwei Seiten). Der Domaininhaber bietet seine Domain über Sedo zum Verkauf an. (Wir wollen aber nix ausgeben :-)

    Das ist schlicht und einfach unverschämt was du hier schreibst.

    Wenn die Domäne schon zum Verkauf steht, nehmt Kontakt mit dem Inhaber auf, handelt einen fairen Preis aus und kauft die Domäne.

    MfG, rolf

    --
    50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
    1. Morgähn,

      Das ist schlicht und einfach unverschämt was du hier schreibst.

      Wenn die Domäne schon zum Verkauf steht, nehmt Kontakt mit dem Inhaber auf, handelt einen fairen Preis aus und kauft die Domäne.

      hmmmmmmm. langsam dämmert mir, das meine frage doch zu leicht missverstanden wird.

      Ich will ja kaufen, wollte aber infos haben an denen ich, für mich, den besten Preis ermitteln kann.

      Mein Satz (Wir wollen aber nix ausgeben :-) bezog sich mehr auf Zusatzkosten. Für die Domain würden wir schon bezahlen, aber wieviel? Gibts Gerichtsurteile zu diesem Thema...

      Na gut genug gerechtfertigt

      Danke

      MfG, rolf

      Viele Grüße
      M.Tietz

      1. Hallo,

        Mein Satz (Wir wollen aber nix ausgeben :-) bezog sich mehr auf Zusatzkosten. Für die Domain würden wir schon bezahlen, aber wieviel? Gibts Gerichtsurteile zu diesem Thema...

        es gibt keine Gerichtsurteile die Marktpreise diktieren zumal der Anbieter jedes Recht hat einen x-beliebigen Preis für die Domain festzulegen. Preis einer Domain lässt sich durch Wertgutachten bei Sedo ermitteln, allerdings sind die manuellen nicht kostenlos und die automatisch generierten meist unrealistisch.

        bye

        1. hi,

          es gibt keine Gerichtsurteile die Marktpreise diktieren zumal der Anbieter jedes Recht hat einen x-beliebigen Preis für die Domain festzulegen. Preis einer Domain lässt sich durch Wertgutachten bei Sedo ermitteln, allerdings sind die manuellen nicht kostenlos und die automatisch generierten meist unrealistisch.

          Danke für die Infos.

      2. Moin,

        Mein Satz (Wir wollen aber nix ausgeben :-) bezog sich mehr auf Zusatzkosten. Für die Domain würden wir schon bezahlen, aber wieviel? Gibts Gerichtsurteile zu diesem Thema...

        Na gut genug gerechtfertigt

        Jow ;-) Ich bin hinsichtlich obenstehender Aussage ja auch ein bischen allergisch und reagiere da sehr menschlich....

        Wegen dem Preis: Geht einfach auf den Anbieter zu. Wenn ein Kaufvertrag, wider Erwarten nicht zustande kommen sollte, habt ihr eben Pech. Ich wollte auch mal ne Domäne verkaufen, natürlich hatte ich das Angebot so hoch wie real möglich angesetzt. Eine seriöse Firma hätte diesen Preis mit einem kurzen Lächeln bezahlt - ohne zu zucken. Selbstverständlich wäre ich auch mit dem Preis runtergegangen, eine faire Verhandlung vorausgesetzt.

        Gruss, Rolf

        --
        50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
        1. Servus,

          |50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
           die Zahl kannst du ruhigen Gewissens noch weiter nach oben korrigieren ;-)

          gruss

          --
          no strict;
          no warnings;
          Über eine Rückmeldung freut sich später jeder, der das gleiche Problem hat und im Archiv nach einer Lösung sucht.
          1. hi,

            |50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
             die Zahl kannst du ruhigen Gewissens noch weiter nach oben korrigieren ;-)

            Jow ;-) Und die Zahl derer die nicht richtig Autofahren können ist wahrscheinlich noch viel größer ;-)

            Gruss, Rolf

            --
            50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
            1. N'Abend,

              |50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
              die Zahl kannst du ruhigen Gewissens noch weiter nach oben korrigieren ;-)
              Jow ;-) Und die Zahl derer die nicht richtig Autofahren können ist wahrscheinlich noch viel größer ;-)

              Wobei die sehr viel einfacher zu berechnen ist: Einwohnerzahl - 1 und dieses Ergebnis stimmt für jeden Bundesbürger. ;)

              Gruß, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
            2. servus ;-)

              Jow ;-) Und die Zahl derer die nicht richtig Autofahren können ist wahrscheinlich noch viel größer ;-)

              tja wie im (strassen)verkehr als auch im internet ist leider ein unterschied zwischen dürfen und können, oder vielleicht ist es auch gut so?

              gruss

              --
              no strict;
              no warnings;
              Über eine Rückmeldung freut sich später jeder, der das gleiche Problem hat und im Archiv nach einer Lösung sucht.
              1. servus ;-)

                Moin,

                tja wie im (strassen)verkehr als auch im internet ist leider ein unterschied zwischen dürfen und können, oder vielleicht ist es auch gut so?

                Gut oder nicht gut, es ist gut, weil es ganz normal ist. Es gibt in jedem Bereich Anfänger, Fortgeschrittene, Versierte, Profis, Freaks und Spezialisten. Hier im Forum gibt es die alle, das macht dieses Forum so interessant.

                Gruss, Rolf

                --
                50 Millionen Deutsche können nicht richtig HTML!
      3. Hallo,

        Für die Domain würden wir schon bezahlen, aber wieviel?

        Marktwirtschaft.

        Viele Grüße,
        Stefan

  5. Hallo,

    es gibt nach meiner Kenntnis bisheriger Urteile nicht die geringste Möglichkeit, es sei denn der Name ist eine Marke oder das betreffende Unternehmen war bereits vor der Eintragung mit dem Namen am Markt und kann glaubhaft machen, dass es die Domain auf Leben und Tod braucht weil sonst unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen entstehen. Bei kleineren Unternehmen kann man letzteres vollends vergessen.

    Ergo zahlt er entweder den Preis den der Domaininhaber haben will oder sucht sich eine andere Domain.

    bye

  6. Moin,

    Ich hätte gerne ein paar Infos von Euch und wenn Ihr habt Links auf weiterführende Informationen.

    Es gibt eine Reihe von Anwälten, die sich auf solche Fragen spezialisiert haben. Einen von denen solltest Du aufsuchen.

    Viele Grüße

    Swen Wacker