Ludger Keitlinghaus: Beamtentumsreform

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Hi,

Nein, vergessen ist es nicht. Es gibt nur offenbar unterschiedliche Meinungen über ein paar Punkte unserer Verfassung. Als da wären das Recht auf Verteidigung und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber das erwähnte ich ja bereits ...

dann aber auch mal dieselben Sichtweisen bei Kritik aus der "konservativen Ecke" am Vorgehen des Herrn Schily in den Siebzigern stehen lassen. Und nicht gleich mit der Strafrechtskeule kommen. (Es ist ja bekannt, dass hier im Forum auch schon mal zensiert wird.)

Gruss,
Ludger

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"Hat nicht geholfen"