niemand: Ebay: Rechnung als Privatmann

tag

ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

Danke

  1. Moin

    ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
    Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
    Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

    jaein....
    Wenn Du Kunden hast, dann hast du auch ein Geschäft.
    Ansonsten verkaufst Du einen Gegenstand.
    Und Du darfst selbstverständlich einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Auf diesem darf selbstverständlich auch eine Kaufsumme erscheinen.
    Wozu willst Du MwSt ausweisen, willst Du die abführen?`

    TomIRL

  2. Hi,

    ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
    Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?

    nein.

    Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

    Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.

    Du kannst (und vor allem: darfst) allerdings eine Quittung ausstellen, nach dem Motto "xy EUR erhalten für dingsbums am x.y.2004".

    BTW: Wenn du in deiner Auktionsbeschreibung nicht geschrieben hast, dass du eine Rechnung ausstellst, kann dein Käufer auch nicht hinterher ankommen und eine Rechnung fordern.

    Schönen Sonntag noch!
    O'Brien

    1. Hi,

      ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
      Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
      nein.

      Warum darf ich als Privatmann keine Rechnung stellen?

      Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?
      Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.

      Nein...
      Wenn Du die 16% an das Finanzamt bezahlst, dann passiert mal gar nichts.
      Außer die dumme Frage wie Du darauf kommst 16% MwSt. zu verlangen.

      Du kannst (und vor allem: darfst) allerdings eine Quittung ausstellen, nach dem Motto "xy EUR erhalten für dingsbums am x.y.2004".

      Schönen Sonntag noch!

      Ick weeß ja nicht wo Du wohnst bei mir ist Freitag.

      ToMIRL

      1. Hi!

        ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
        Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
        nein.
        Warum darf ich als Privatmann keine Rechnung stellen?

        laut Umsatzsteuergesetz gilt:
        "Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer ... über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese  Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird"
        (vgl. http://www.steuernetz.de/fachinfos/x/gmbh/r0010/free.html)

        Ich habe das jetzt mal so interpretiert, dass nur der Unternehmer eine Rechnung ausstellen kann. Mag falsch interpretiert sein, erscheint mir aber schlüssig.

        Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?
        Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.
        Nein...
        Wenn Du die 16% an das Finanzamt bezahlst, dann passiert mal gar nichts.

        Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
        AFAIK darf nur der Unternehmer Umsatzsteuer einnehmen. Da der OP kein Unternehmer ist, darf er sie folglich weder einnehmen noch abführen. Außerdem hätte der OP die 16 % sicherlich nicht an das FA abgeführt, so unbedarft, wie er gefragt hat.

        Schönen Sonntag noch!

        Ick weeß ja nicht wo Du wohnst bei mir ist Freitag.

        Scheint bei dir etwa nicht die Sonne? Ich jedenfalls genieße den Spätsommer ;)

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        1. Hallo,

          wer ist denn Unternehmer? Und verwechselt bitte nicht den allgemeinen Sprachgebrauch mit Gesetzen!

          Mit freundlichen Grüßen

          André

          --
          http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
          Und denkt dran - lieber um fünf zuhause als um halb im Zinksarg ...
          1. Hi,

            wer ist denn Unternehmer? Und verwechselt bitte nicht den allgemeinen Sprachgebrauch mit Gesetzen!

            das Umsatzsteuergesetz definiert den Unternehmer folgendermaßen:

            UStG 1980 § 2 Unternehmer, Unternehmen
            (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

            Leider sind die Angaben des OP sehr spärlich, es geht nicht daraus hervor, ob auf ihn die Definition des Unternehmers zutrifft.

            • Für den Fall, dass er einen Gegenstand aus seinem Privatbesitz bei eBay veräüßert hat, ist er nicht als Unternehmer einzustufen.
            • Falls er aber den veräußerten Gegenstand mit der Absicht der Gewinnerzielung durch Verkauf eingekauft hat, gilt er als Unternehmer.

            Der zweite Fall trifft mit Sicherheit auf viele der eBay-Anbieter zu, ohne dass diese sich darüber überhaupt Gedanken machen.

            Schönen Sonntag noch!
            O'Brien

            1. Hallo O'Brien.

              Ist schon witzig, welche Blüten eine so harmlose Ausgangsfrage treiben kann :)

              Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]
              Falls er aber den veräußerten Gegenstand mit der Absicht der Gewinnerzielung durch Verkauf eingekauft hat, gilt er als Unternehmer.

              Merkste was?

              Freundschaft!
              Siechfred

              --
              Wissen bedeutet zu wissen, wo es steht.
              1. Hi Siechfred,

                Ist schon witzig, welche Blüten eine so harmlose Ausgangsfrage treiben kann :)

                diese harmlose Ausgangsfrage zeigt allerdings wieder sehr schön, dass eine Frage ohne genaue Beschreibung der Randbedingungen eigentlich gar nicht wirklich beantwortet werden kann (schöne Grüße an die Glaskugelfraktion ;).

                Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]
                Falls er aber den veräußerten Gegenstand mit der Absicht der Gewinnerzielung durch Verkauf eingekauft hat, gilt er als Unternehmer.

                Merkste was?

                yep, nämlich dass ich mir jedes Posting vor dem Klicken des "Absenden"-Knopfes nicht nur dreimal, sondern mindestens fünfmal durchlesen sollte und alle eventuellen Haken und feinste Möglichkeiten zu Missverständnissen, die mir dabei auffallen, ausmerzen sollte. Es ist einfach falsch, davon auszugehen, das der Leser "es schon richtig verstehen wird". [1]

                Es wäre übertrieben, zu behaupten, dass ich auf einen Kommentar wie den deinen nur gewartet habe. Wahr ist aber, dass mir genau diese Stelle in meinem Posting bereits beim Korrekturlesen aufgefallen ist, ich sie aber in dem Moment nicht noch weiter aufdröseln wollte. Ist das dann als bewusste Stilblüte zu betrachten? Oder gilt hier die strafmildernde Annahme der (groben?) Fahrlässigkeit? ;)

                Ich korrigiere mich also:

                • Falls der Verkäufer den veräußerten Gegenstand mit der Absicht des Wiederverkaufs eingekauft hat, gilt er als Unternehmer. (Ob dies allerdings bereits den Sachverhalt der "Nachhaltigkeit" erfüllt, wage ich nicht zu beurteilen. Das hängt vermutlich auch stark von der Laune des Finanzbeamten ab.)

                Freundschaft!

                Ist das ein Befehl? ;)
                OK, angenommen.

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                [1] Ich weiß, dass obige Forumlierung (<- den Vertipper lasse ich jetzt mal drin, der ist einfach zu schön) als "Zurückballern" gegen dich verstanden werden kann. Ist es aber nicht, dein Kommentar hätte genausogut von mir sein können.

                1. Hallo O'Brien.

                  Das hängt vermutlich auch stark von der Laune des Finanzbeamten ab.

                  *g* guck mal auf die Uhr: Freitag nach 13 Uhr, da hat nahezu jeder Finanzbeamte gute Laune.

                  Freundschaft!
                  Siech*SCNR*fred

                  --
                  Wissen bedeutet zu wissen, wo es steht.
                2. Hi o Brien

                  Ich korrigiere mich also:

                  • Falls der Verkäufer den veräußerten Gegenstand mit der Absicht des Wiederverkaufs eingekauft hat, gilt er als Unternehmer. (Ob dies allerdings bereits den Sachverhalt der "Nachhaltigkeit" erfüllt, wage ich nicht zu beurteilen. Das hängt vermutlich auch stark von der Laune des Finanzbeamten ab.)

                  Nein nein Deine Unternehmerdefinition ist schon richtig.
                  Nun versuche doch mal zunächst zu definieren was Gewinnerzielungsabsicht ist.
                  Dein Rechnungsdefinition kann man so hernehmen, taugt aber für die Praxis auch nicht.
                  Weil ja drinsteht das der Unternehmer dies auch anders bezeichnen kann.

                  Freundschaft!
                  Ist das ein Befehl? ;)

                  Nein ein Gruß...
                  Du bist kein Ossi?

                  TomIRL

                  1. Hallo.

                    Du bist kein Ossi?

                    Klar, aus O'Deutschland.
                    MfG, at

                    1. Hi at,

                      Du bist kein Ossi?

                      Klar, aus O'Deutschland.
                      MfG, at

                      ich korrigiere mich: Du scheinst nicht nur Humor zu haben, sondern ich beginne auch, selbigen zu mögen.

                      Schönen Sonntag noch!
                      O'Brien

                      1. Hallo.

                        ich korrigiere mich: Du scheinst nicht nur Humor zu haben, sondern ich beginne auch, selbigen zu mögen.

                        Prima, das freut und motiviert mich zugleich.
                        MfG, at

  3. die Mehrwert(Umsatz)steuer ist Eigentum des Finanzamtes. Ein Händler übernimmt hierbei nur das Inkasso.

    Die Mehrwertsteuer ist für den Händler nur ein 'durchlaufender' Posten.

    Daher mußt du die vereinnahmte (in der Rechnung ausgewiesene)  Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Du kannst aber die von dir bezahlte (verauslagte) Mehrwertsteuer davon absetzen (Überschußprinzip).

    Allerdings gibts für Kleinunternehmer (bis zu einem bestimmten Umsatz) eine Ausnahme. Diese brauchen keine vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, dürfen aber auch keine verauslagte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.

    Ich denke, das dieser 2. Fall für dich zutrifft, da du ja auch für den Artikel Mehrwertsteuer bezahlt hast, welche du vom Finanzamt nicht wiederbekommst.

    1. Hi,

      Allerdings gibts für Kleinunternehmer (bis zu einem bestimmten Umsatz) eine Ausnahme. Diese brauchen keine vereinnahmte Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, dürfen aber auch keine verauslagte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen.

      als Kleinunternehmer kannst du die sog. Nullbesteuerung anwenden, das ist korrekt. Du darfst dann allerdings auch keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen aufführen. Tust du es trotzdem, musst du sie an das FA abführen.

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      1. als Kleinunternehmer kannst du die sog. Nullbesteuerung anwenden, das ist korrekt. Du darfst dann allerdings auch keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen aufführen. Tust du es trotzdem, musst du sie an das FA abführen.

        das ist nicht ganz richtig.
        du darfst selbstverständlich die von dir gezahlte mehrwertsteuer weiterreichen.
        wenn also auf deiner einkaufsrechnung eine mehrwertsteuer steht, welche du ja auch bezahlt hast, kannst du diese selbstverständlich auch auf deiner verkaufsrechnung ausweisen. schließlich hast du ja dem finamzamt mehrwertsteuer bezahlt. also bereits abgeführt.
        wenn dein kunde eine mehrwertsteuerüberschußrechnung macht, kann er dann wieder vorsteuer ansetzen.
        du darfst lediglich keine mehrwertsteuer für deinen erbrachten 'mehrwert' (z.b. höheren verkaufspreis) vereinnahmen, weil dir die 'mehrwert' mehrwertsteuer nicht gehört.

        1. Hi fk,

          du darfst selbstverständlich die von dir gezahlte mehrwertsteuer weiterreichen.
          wenn also auf deiner einkaufsrechnung eine mehrwertsteuer steht, welche du ja auch bezahlt hast, kannst du diese selbstverständlich auch auf deiner verkaufsrechnung ausweisen. schließlich hast du ja dem finamzamt mehrwertsteuer bezahlt. also bereits abgeführt.
          wenn dein kunde eine mehrwertsteuerüberschußrechnung macht, kann er dann wieder vorsteuer ansetzen.
          du darfst lediglich keine mehrwertsteuer für deinen erbrachten 'mehrwert' (z.b. höheren verkaufspreis) vereinnahmen, weil dir die 'mehrwert' mehrwertsteuer nicht gehört.

          das ist interessant, danke für den Hinweis. Ich sag' jetzt besser gar nichts mehr dazu, um mich nicht noch mehr hineinzureiten ...

          Schönen Sonntag noch!
          O'Brien

          1. hi, o'brien,

            by the way, you're irish? or it's just a funny nickname?

            häppy weekend :)

            fk

            1. Hi,

              by the way, you're irish? or it's just a funny nickname?

              Maybe his first name is Miles and he works onboard a starship by the name of "NCC-1701D Enterprise" and later space station "Deep Space Nine"?! ;-)

              Was sagt die irische Witwe?
              "Mein Mann wurde vom Alkohol dahingerafft!" - "Oh, dann war er wohl ein starker Trinker?!" - "Nein. Ein Guiness-Lastzug hat ihn überfahren."

              Der Yeti

              --
              Habe nun, ach! WInfo, BWL, und Mathe, Und leider auch Info!
              Durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh' ich nun, ich armer Thor!
              Und bin so klug als wie zuvor!
              sh:( fo:| ch:? rl:? br:  n4:& ie:( mo:| va:| de:[ zu:) fl:| ss:) ls:< js:|
              http://community.de.selfhtml.org/fanprojekte/selfcode.htm
              1. Hello,

                Maybe his first name is Miles and he works onboard a starship by the name of "NCC-1701D Enterprise" and later space station "Deep Space Nine"?! ;-)

                Julian, is it you? Nice to meet you here! How comes you're here, too?

                .oO(Oh my God, trapped in a temporal anomaly with him. I'm doomed!)

                Schönen Sonntag noch!
                O'Brien

                1. Hi,

                  Julian, is it you? Nice to meet you here! How comes you're here, too?

                  Nein, ich bin Crewman Yeti aus der Republik Himalaya auf der Erde, Sternensystem "Sol", Alpha-Quadrant der Galaxie "Milchstraße", lokale Gruppe, ...
                  Aber zum Phänomen Zeit fällt mir nur ein: "Time is an illusion. Lunch-time doubly so." (Ford Prefect)

                  Der Yeti

                  --
                  Habe nun, ach! WInfo, BWL, und Mathe, Und leider auch Info!
                  Durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh' ich nun, ich armer Thor!
                  Und bin so klug als wie zuvor!
                  sh:( fo:| ch:? rl:? br:< n4:& ie:( mo:| va:| de:[ zu:) fl:| ss:) ls:< js:|
                  http://community.de.selfhtml.org/fanprojekte/selfcode.htm
            2. Hi,

              hi, o'brien,

              by the way, you're irish? or it's just a funny nickname?

              my name is Miles Edward O'Brien, have we met before?

              Schönen Sonntag noch!
              O'Brien

          2. Hi fk,
            er dann wieder vorsteuer ansetzen.

            du darfst lediglich keine mehrwertsteuer für deinen erbrachten 'mehrwert' (z.b. höheren verkaufspreis) vereinnahmen, weil dir die 'mehrwert' mehrwertsteuer nicht gehört.

            Würdest Du bitte mal einen Quellennachweis für Deine Behauptung bringen.
            Mir ist diese Sonderregelung nicht bekannt.
            Sollte mich auch sehr wundern.
            Im Gegenteil ich bin mir ziemlich sicher das genau das nicht der Fall ist.

            TomIRL

  4. Hallo,

    Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

    Woher willst du wissen, dass es sich um den Regelsteuersatz handelt? Vielleicht wird dein Produkt auch mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert (z.B. Grundnahrungsmittel)! Oder es gibt überhaupt keinen Umsatzsteuersatz, wie zum Beipiel bei vielen humanmedizinsichen Leistungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    André

    PS:
    Kleine Faustformel: Alles was Spaß macht ist mit 16% behaftet. ;-)

    --
    http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
    Und denkt dran - lieber um fünf zuhause als um halb im Zinksarg ...
  5. hi

    ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.

    ist nicht verboten

    Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?

    kommt imho auf die form an

    Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

    afaik nein

    du kannst meines wissens eine "Gebraucht Verkauf Quittung" ausstellen. Ist meines Wissen sowas wie eine Rechnung zwischen Privatpersoenen aber ohne MwSt .

    so long
    ole
    (8-)>

    --
    Vegetables? Yes,...for example garlic!