TomIRL: Ebay: Rechnung als Privatmann

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Hi o Brien

Ich korrigiere mich also:

  • Falls der Verkäufer den veräußerten Gegenstand mit der Absicht des Wiederverkaufs eingekauft hat, gilt er als Unternehmer. (Ob dies allerdings bereits den Sachverhalt der "Nachhaltigkeit" erfüllt, wage ich nicht zu beurteilen. Das hängt vermutlich auch stark von der Laune des Finanzbeamten ab.)

Nein nein Deine Unternehmerdefinition ist schon richtig.
Nun versuche doch mal zunächst zu definieren was Gewinnerzielungsabsicht ist.
Dein Rechnungsdefinition kann man so hernehmen, taugt aber für die Praxis auch nicht.
Weil ja drinsteht das der Unternehmer dies auch anders bezeichnen kann.

Freundschaft!
Ist das ein Befehl? ;)

Nein ein Gruß...
Du bist kein Ossi?

TomIRL