Hallo.
Geräte die "cracken" werden verboten, weil sie funktionieren. Funktionieren sie aber, können sie nicht verboten werden, weil es gar nichts zu "cracken" gab (da Schutz "technisch nicht wirksam"). Da es diese Geräte aber trotzdem gibt, und sie trotzdem funktionieren, bleiben sie trotzdem verboten.
Damit "bleiben sie [...] verboten", obwohl "sie nicht verboten werden [können]". Und genau an dieser Stelle wird ein Richter Klarheit schaffen müssen.
MfG, at