Hi,
Mit dem Verschenken der Kopie bin ich mir nicht so sicher. Gemäß § 53 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz darf man zwar eine Kopie herstellen. Nach § 53 VI UrhG darf diese Kopie aber nicht "verbreitet" werden. Das ist bestimmt bewusst offen für alle möglichen Formen der "Verbreitung" formuliert.
Nein, "Verbreitung" ist weitaus genauer definiert.
Gruß, Cybaer
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