wahsaga: Politik ...

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hi,

unser Privatkundengeschaeft wurde durch die Regelungen zum Internetgeschaeft abgewuergt. Der Privatkunde kann noch 14 Tage nach Erhalt der Ware zuruecktreten.

dieses 14-tägige rücktrittsrecht im fernabsatzgesetz ist m.E. durchaus notwendig, um den verbraucher vor windigen geschäftemachern zu schützen.

So kann man auch Geschaeft kaputtmachen, aber so ist halt die SPD.

oder sollte ich einfach sagen: "so ein unfug - aber so schreibt halt der lude"?

dass fernabsatzgesetz um detailierte regelungen in bezug auf das www zu ergänzen, wurde nun mal kurz vor dem jahrtausendwechsel akut - und wer weiß, ob die CDU dies wesentlich anders geregelt hätte, wenn sie zu dem zeitpunkt noch an der regierung gewesen wäre ...?

_wenn_ sie es wesentlich anders geregelt hätte, hätte sie damit deutlich gezeigt, dass ihr die interessen der wirtschaft wesentlich wichtiger sind, als die des verbrauchers. aber vielleicht ist dem ja auch so, dass die belange der wirtschaft für die union einfach höheren stellenwert haben - wenn ich mir mal ihre aktuellen vorschläge zum thema lockerung des kündigungsschutzes und obergrenze der wochenarbeitszeit anschaue ...

gruß,
wahsaga

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"Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."