Christoph Zurnieden: Programmiertechnik - Loginscript und Zurückbutton des Browsers

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Hi,

Zur Gewinnoptimierung: was ist denn daran bei Sparkassen "nicht koscher" (OK, wir lassen die Kunden nicht ausbluten wie andere ;-) )?

Nein, mein Ausdruck war "nicht ganz koscher". Alles legal zwar aber durchaus fraglich ob Ausmaß und Mittel so ganz im Sinne des Erfinders sind. Es bürgt bei Sparkassen der Staat also der Bürger also der Kunde. Jegliche Gewinnoptimierung dient also der Sicherheit der Kunden. Problem ist, das sie nicht so ganz in den Genuß der Überschüsse kommen, wie eigentlich vorgesehen.
Aber ich schweife ab, darum geht es ja gar nicht.

Übrigens werden die meisten gewerblichen Websites mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben ;-)

Zumindest deutsche sollten es tun, denn sonst mag das Finanzamt nicht mehr mitspielen ;-)

Allerdings hat es in vergangener Zeit echte und auch noch  erhebliche Sicherheitslücken beim Onlinebanking gegeben, die weder die Runde machten, geschweige denn einen Aufschrei verursachten, und ausreichend viele Leute von der Benutzung abhielten, das es sich nicht mehr lohnt.

Aha. Echte und erhebliche Sicherheitslücken? Bitte konkretisieren, ich kenne nicht eine.

Zu schwache und teilweise auchschlecht implementierte Verschlüsselung. Siehe WarenTEST-Heft von ... ach schau' selber, dafür geb' ich jetzt kein Geld aus ;-)

Was durch eine Einstellung des Browsers ermöglicht wird, also durch eine freie Entscheidung des Benutzers[1].

Nein, in 99 % aller Fälle durch die Default-Einstellungen.

Wofür fummel ich eigentlich Fußnoten, wenn sie doch keiner liest? ;-)
Aber streng genommen ist auch das Belassen der Defaulteinstellungen eine freie Willensentscheidung des Benutzers.

Und da das Online-Banking nunmal ein sensibles Thema ist, muss[tm] der User hier bevormundet[tm] werden.

Weil ihr ansonsten Geld verliert, ja.
_Das_ juckt den Benutzer aber eigentlich wenig >;->

Ich wüsste übrigens im Moment auch nicht, wo ich diesbezüglich etwas einstellen könnte.

Dann ist also der Browser beschädigt? (Ja, auch eine fehlende oder unvollständige Betriebsanleitung ist ein Fehler und hat Anspruch auf Garantieleistung)

so short

Christoph Zurnieden