Und der eine ist jetzt Mitgesellschafter und verdient recht gutes Geld in diesem Jahr!
Sag ich doch. Noch besser wäre, sein Genossenschaftsanteil bliebe bis zur Verrentung im Unternehmen und er gewänne solange er tätig ist oder aus diesen Anteilen seine künftige Rente bezieht, ein Mitspracherecht, auch zur Sicherung der Wertigkeit seines Anteils. Jawoll: der ist Kapital. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass eine Vererbung nur teilweise möglich ist und das Eigentum überwiegend an die Genossenschaft zurückfällt. Zur Verhinderung neuer Falks...
Wer sagt das Gewinne ausgeschüttet werden?
Natürlich werden diese sofort ausgeschüttet, wenn es eine Erhöhung der Steuer für Kapitalgesellschfaten gibt und zwar in Form von Gehaltserhöhungen für die Gesellschafter.
Vererbung heißt nicht das die Kollegen Erben in die Gesellschaft eintreten dürfen.
Dafür gibt es Rücklagen, die werden im Zweifel ausgezahlt.
Wer will schon riskieren einen Taugenichts in die Firma zu bekommen?
Das ist per Gesellschaftervertrag ausgeschlossen!
TomIRL