Tom: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

Beitrag lesen

Hello,

kann mir jemand weiterhelfen?

Ich habe da leichte Verständnisprobleme mit dem Begriff des Urhebers eines Werkes. Aus dem Urheberrechtsgesetz kan ich das irgendwie nicht herauslesen, ob es sich dabei um eine natürliche Person, oder auch um eine Personen- oder Kapitalgesellchschaft handeln darf.

in §2 (2) steht zwar "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen", aber ob es sich dabei um eine natürliche Person oder um eine jusitische handelt, steht nicht dabei ...

Und dann interessiert mich noch die Bedeutung oder Auslegung von §24 (Freie Benutztung)

Was versteht man unter "freier Benutzung des Werkes eines anderen"
Wenn ich z.B. aus einem Film Einzelbilder rausschneide, ggf. bearbeite, und eine Internetpräsentation daraus mache, ist das dann eine "freie Benutzung" oder Rechtsbruch?

Wenn ich die Wege des Filmes durch Nachstellen mit eigenen Aufnahmen wiedergeben, was ist es dann?

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau