Tom: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hello,

Was versteht man unter "freier Benutzung des Werkes eines anderen"
Wenn ich z.B. aus einem Film Einzelbilder rausschneide, ggf. bearbeite, und eine Internetpräsentation daraus mache, ist das dann eine "freie Benutzung" oder Rechtsbruch?

Da bin ich mir relativ sicher das es Rechtsbruch ist, da der Verfasser auf Bild (Egal ob Standbild oder Sequenz) und Ton das Copyright hat

Copyright gibt es in Deutschland nicht.
Für Musik gelten andere Regeln als für Filme oder sonstige Werke.
Soweit kann ich noch lesen ;-)

Nur inwieweit muss ich ein neues Werk selber erstellen, dass es als "freie Verwendung" eines vorhandenen gilt? Wenn ich ein Gemälde eines noch lebenden Urhebers (dessen Rechte noch gelten) abfotografiere, was ist dann?

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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