Utz: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hallo Tom,

Was würde denn eine Miturheberschaft bei einem Film sein?
Wenn einer den Szeneninhalt und Szenefolge festlegt und der andere dreht diese dann?
Wäre das Miturheberschaft?

Prinizipiell gehe ich - nach wie vor laienhaft - davon aus, dass es beim Film nicht grundsätzich anders ist als bei der Musik. Dort können z.B. verschiedene Elemente des Endwerkes verschiedene Urheber haben, die dann auch jeweils Urheberrechtsschutz haben. Klassisches Beispiel bei Musik: Text von x, Musik von y. Analog bei Film könnte das bedeuten: Drehbuch von x, Regie von y.

Miturheberschaft wäre - wie immer nach meinem laienhaften Verständnis - wenn eines dieser Teile von zwei gleichberechtigten Autoren geschaffen wurde, also z.B. das Drehbuch von x und y zusammen geschrieben wurde oder (weniger wahrscheinlich) der Fim von gleichberechtigten Regisseuren a und b gedreht wurde.

Klassische Beispiele für bekannte Autorenpaare im Sinne der Miturheberschaft: Lennon/McCartney und Jagger/Richards. Evtl. auch die Gebrüder Grimm, sofern deren Märchensammlung genügend schöpferische Höhe zuerkannt wird, um Urheberschutz zu genießen.

Grüße,
Utz

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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler