Hello,
z.B. einer die Kamera und der andere den Schnitt?
Wieso willst Du das eigentlich notorisch auseinanderdividieren? Ich sprach von: gemeinsam Regie führen, damit meinte ich: gemeinsam Regie führen, also alles gemeinsam entscheiden (ich sagte ja auch: unwahrscheinlich *g*)
Und also auch gemeinsam Kamera führen und Kulissen bauen usw...
Es gibt da ja nur Ausnahmen für tarifvertraglich bezahlt entstandene Werke.
Wenn sich aber eine GbR zusammenfindet, und es sozusagen alles selbstständige Partner sind, keiner vorher bezahlt wird, dann müssten sie also alle Miturheber mit offenem Vergütungsanspruch sein.
Deshalb will ich es auseinanderdividieren.
Es entsteht dabei ja nur ein einziges Werk.
...dessen einzelne Elemente nach §23 nicht ohne Genehmigung bearbeitet bzw. umgestaltet werden dürfen. Schreibst Du eine neue Melodie zum Text von "Let It Be", ohne Dir die Genehmigung einzuholen, verletzt Du das Urheberrecht der Herren Lennon (Erben) und McCartney, auch wenn Du nur einen Teil des Gesamtwerks, nämlich den Text, verwendest. Ich kann nicht erkennen, warum das beim "Nachverfilmen" eines Drehbuchs anders sein sollte.
Da kann ich Dir folgen. Aber den Film verletzt Du nicht.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau