Ist es nicht so, dass wenn eine natürliche Person ein Werk für eine juristische Person schafft, die Rechte daran mit dem Eigentümer wechseln (sei es durch Verkauf oder Angestelltenverhältnis).
Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Der Urheber bleibt der Urheber auch wenn das Ding tausendmal verkauft wurde. Du kannst nur die Nutzungsrechte abtreten.
Nachtrag:
Gemäß §28 ist das Urheberrecht vererblich.
§29 Abs.1: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.