Cybaer: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hi,

Wenn sich aber eine GbR zusammenfindet, und es sozusagen alles selbstständige Partner sind, keiner vorher bezahlt wird, dann müssten sie also alle Miturheber mit offenem Vergütungsanspruch sein.

Deshalb will ich es auseinanderdividieren.

Diese GbR will einen Film stemmen, kann sich aber keinen Urheberrechtsanwalt zur Beratung leisten?

Kann man mehr erfahren (Titel, Handlung, etc.)? Dann kann man dieses Schwachmatenwerk gleich auf die "Not-To-See-Liste" setzen! >;->

Gruß, Cybaer

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