Peter: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hallo,

das Urheberrecht geht davon aus das ein Werk (Bild, Musik, Text) immer einen natürlichen "Schöpfer" hat, d.h. es kann sich
grundlegend immer um eine natürliche Person handeln.
Der "Schöpfer" muss aber nicht immer zwangsläufig der Urheberrechtsinhaber sein, d.h. das wenn ein Angestellter ein Werk das Urheberrechtsanspruch besitzt erschaffen hat, geht der Besitzanspruch je nach Arbeitsvertrag zu allen Teilen auf den Auftraggeber, in diesem Falle der Arbeitgeber, über.
Zudem kann man den Urheberrechtsanspruch auch verkaufen/kaufen.
Urheberrechtsanspruch hat übrigens auch nicht jedes Werk, sondern nur solche, die eine erforderliche Schöpfungshöhe haben. Ein Beispiel: Wenn man 3 Kreise auf ein Bild malt, hat dieses "Werk" mit nahezu 100%iger Sicherheit keinen Urheberrechtsanspruch, realisiere ich aber hieraus etwas aufwendigeres, z.B. eine Trickfigur, so wird diese, auch nach dem leider etwas n.m.E. verfehlten Urteil vor kurzem, die erforderliche Schöpfungshöhe besitzen - also durch das Urheberrecht geschützt sein.
Prinzipiell kann man aber davon ausgehen, das Filme urheberrechtlich geschützt sind, das heisst, das du weder den Film, noch Teile hieraus, ohne das Einverständnis des Rechtsinhabers nicht nutzen darfst. Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen (vergl. Recht am eigenem Bild / Prominente).

Gruss
Peter