Hallo.
Du irrst, die "Ich-AG" ist nicht automatisch Gewerbebetrieb und damit gewerbesteuerpflichtig, also kann auch ein Freiberufler in den Genuss dieses Förderweges kommen.
Da hast du natürlich Recht, entschuldige bitte die Fehlinformation. Der Kern, nämlich dass die Ich-AG durchaus nicht immer die günstigste Form des Eintritts in die Selbständigkeit ist, bleibt jedoch bestehen.
MfG, at