Moin!
Auch politisch motivierte Straftaten des Staates gegenüber seinen verurteilten Straftätern wären nicht mehr so einfach möglich.
also ob der staat jemanden, dem er was will, in deinen öffentlichkeits-knast stecken würde.
Richtig, die kriegen "das" dann in der Untersuchungshaft schon alles ab. Denn das U-Haft-Gefängnis darf nicht kameraüberwacht sein, weil dort ja keine verurteilten Straftäter sitzen, sondern nur Beschuldigte.
Außerdem: Wie ist denn das mit Gesprächen der Insassen mit ihren Anwälten? Die sind natürlich Privatsache, müssen es sein. Also gibts auch in den normalen Kameragefängnissen Orte, an denen niemand hinsehen kann - und damit schon wieder Lücken.
Ziemlich unausgegoren, diese Idee.
- Sven Rautenberg