Hello,
sehe ich nicht so.
Nur eine (Rest-)Unehrlichkeit und deren Akzeptanz könnte eine "geheime" Absprache zwischen Beklagtem und Anwalt rechtfertigen. In einem total offene System dürfte ja ein Beklagter auch jederzeit öffentlich Statements absetzen und damit Argumente um seine Verteidigung einsammeln.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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