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Hallo.

Ich kaufe die Ware mit Eigenschaften, ein Teil der Eigenschaften  dieser Ware bringt sie aus sich heraus mit (Funktion, Ausshen, Lebensdauer), ein anderer Teil der Eigenschaften ist das was ich vom Verkäufer dazu bekomme (ein Bonbon, Garantie, Rückgaberecht). Wenn der Verkäufer also aus "Kulanz" letztgenanntes Recht mitverkauft, habe ich einen Anspruch drauf.

Das ist keine Kulanz, sondern er begründet damit einen Anspruch deinerseits, und zwar auf sein eigenes Risiko. Die geschieht etwa beim "lebenslangen Rückgaberecht".

Etwas anderes wäre es, wenn er das nicht täte, ich den Artikel trotzdem zurückgeben will und er es nur aus Freundlichkeit (oder eben was man gemeinläufig unter Kulanz versteht) zurücknimmt.

Meinst du das vielleicht?

Ja, _das_ ist Kulanz. Aber schön, dass wir dieses Missverständnis damit geklärt haben.
MfG, at